Rotlichtverstoß?

3 Antworten

"Überfahren" ist dann, wenn der Fahrzeugumriss drüber ist. Sprich, wenn die Spitze deines vorderen Stoßfängers in einem Moment vor der Haltelinie ist, in dem die Ampel schon rot ist, machst du was falsch.

So als "sanften Übergang" gibts übrigens den Tatbestand Nr. 137006: "Gelb­licht der Licht­zeichen­anlage miss­achtet, trotz mög­licher gefahr­loser Brem­sung". Es ist schon eine Ordnungswidrigkeit, noch schnell über die Ampel huschen zu wollen, wenn diese schon gelb ist!

Und jede Ampel ist lange genug gelb, dass du entweder noch vor dem Wechsel auf rot drüber kommst, oder bremsen kannst.

Wenn die Ampel Rot ist wenn man die Haltelinie überfährt.

Davor hatte man ja mindestens, 3 Sekunden Gelb, ein "versehentlich" gibt's, also nicht..

Strafe ergibt sich dann aus "unter einer Sekunde" oder "über einer Sekunde"..

Unter einer Sekunde:

https://www.weg.li/charges/137600-sie-missachteten-das-rotlicht-der-lichtzeichenanlage

Über einer Sekunde:

https://www.weg.li/charges/137618-sie-missachteten-das-rotlicht-der-lichtzeichenanlage-die-rotphase-dauerte-bereits-langer-als-1-sekunde-an

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Über 40 Jahre und hunderttausende Kilometer Fahrerfahrung..

Sobald die Haltlinie bei Rot überfahren wird. Ganz einfach. Es reicht wenn die Vorderräder drüber sind.