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MarioK93

15.01.2023
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Erste Frage gestellt.
MarioK93
08.02.2025, 17:07

Unberechtigt auf Privatparkplatz geparkt. Schreiben von Pachter erhalten mit Zahlungsaufforderung?

Ich habe versehentlich und ausnahmsweise auf einem Privatparkplatz geparkt (habe zu spät erkannt, dass dieser mit einer Beschilderung versehen ist). Dies war von 23:00 Uhr Abends bis 08:00 Uhr morgens.

Als ich morgens zu meinem Auto gegangen bin, hatte ich auf der Windschutzscheibe einen Zettel, auf dem folgendes Stand: "Guten Tag, Sie haben auf meinem gepachteten Parkplatz geparkt, den ich zahle. Rufen Sie mich am Montag an, um Ihren Teil der Pacht nur an mich zu zahlen. Es entstehen Ihnen dann nur die Kosten für mich. Sollten Sie sich bis Montag nicht gemeldet haben, werde ich weitere Maßnahmen einleiten."

Ich werde selbstverständlich nicht mehr auf dem Parkplatz parken, sehe gleichzeitig absolut keinen Sinn, einer unbekannten Person in Selbstjustiz und ohne rechtliche Grundlage auch nur irgendeinen Betrag privat "unter der Hand" für den Fehltritt zu zahlen.

Vorab möchte ich mich gerne informieren, welche Maßnahmen seinerseits ergriffen werden können. Polizei, Parkaufsicht kann nicht gerufen werden, da kein öffentlicher Parkplatz. Abschleppen ist schon zu spät. Vorausgesetzt, die Person hat sich das Nummernschild aufgeschrieben und fotografiert, welche Möglichkeiten hat sie?

Vielen Dank im Voraus

Verkehr, Verkehrsrecht, Bußgeld, parken, Parkverbot, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln
7 Antworten
MarioK93
15.01.2023, 12:29

Warmwasserablesung versehentlich den Kaltwasserstand angegeben? Rückerstattung?

Liebe Community,

bei der jährlichen Kartenablesung der Wasserzähler ist mir versehentlich im letzten Jahr ein Fehler unterlaufen. Da die Wasserzähler in der dunklen Abstellkammer sind, habe ich letztes Jahr anstatt des Warmwasserstandes, den Kaltwasserstand eingetragen, der wesentlich höher ist. Vor wenigen Monaten habe ich meine Betriebskostenabrechung bekommen, mit einer Nachzahlung von ca. 550 Euro nur für Warmwasser. Als Singlehaushalt konnte ich die Nachzahlung nich begreifen, habe sie trotzdem gezahlt.

Nun habe ich bei der Online-Kartenablesung gemerkt, dass der Warmwasserstand unter dem vermeitlichen Warmwasserstand vom letzten Jahr ist.

Ich habe meine Hausverwaltung und den Versorger in Kenntnis gesetzt und Fotos von den aktuellen Zählerständen beigefügt.

Gibt es die Möglichkeit auf eine Nachkalkulation der Abrechnung ggf. mit Erstattung?

Danke im Voraus

Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wasserzähler
1 Antwort
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