Halteverbot mit zwei Zusatzschildern. Welche Regelung gilt hier??

6 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Die Verwendung von mehreren Zusatzzeichen ist in der StVO leider etwas unglücklich geregelt, man kann da verschiedene Dinge hineininterpretieren.

§ 39 Absatz 3 StVO

Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Satz 1 verleitet viele dazu, anzunehmen, dass sich Zusatzzeichen immer auf das Schild darüber beziehen, auch wenn dieses ein Zusatzzeichen ist. Faktisch kann sich aber ein Zusatzzeichen eigentlich nicht auf ein anderes Zusatzzeichen beziehen, alleine schon aufgrund des Begriffes "Zusatz". Meiner Ansicht nach (und ich denke, so ist § 39 Absatz 3 Satz 3 StVO gemeint) beziehen sich Zusatzzeichen immer auf das Hauptverkehrszeichen, unter dem sie angebracht sind. Diese Regelung soll verdeutlichen, dass Zusatzzeichen darunter angebracht sind, und nicht beispielsweise darüber oder daneben.

Dementsprechend gilt hier:

  • Ende des absoluten Haltverbots auf der Fahrbahn
  • gilt auch auf dem Seitenstreifen
  • gilt nur dienstags und freitags, jeweils zwischen 9 und 13 Uhr
Außerhalb der Zeiten gilt das Haltverbot weder auf der Fahrbahn, noch auf dem Seitenstreifen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Das Haltverbot, welches nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch auf dem Seitenstreifen wirkt, gilt nur Di und Fr, jeweils in der Zeit von 9 bis 13 Uhr.

Außerhalb der Zeiten darf dort geparkt und gehalten werden, solange andere Regelungen das nicht verbieten.

Nicht immer ist die Regelung bei mehr als einem Zusatzzeichen eindeutig, in dem Fall aber schon, da es 2 thematisch unterschiedliche Sachverhalte betrifft.

Normalerweise gilt ein absolutes Halteverbot nur auf der Straße. Mit dem Zusatzzeichen auch auf dem Seitenstreifen, wird das Verbot auf diesen Bereich erweitert.

Das zweite Zusatzzeichen schränkt den Gültigkeitszeitraum ein. Es gilt also nur in dieser Zeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das absolute Halteverbot gilt nur von Di & Fr 9-13 Uhr auf der Straße UND dem "Seitenstreifen". An den anderen Zeiten solltest du da parken dürfen.

Korrigiert mich, wenn ich falsch liege...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Führerscheinklassen: AM, A1, A2, B, C1, L

RainerZufall02 
Beitragsersteller
 19.06.2025, 01:56

der Meinung bin ich nämlich auch. Hab nur leider ein Ticket bekommen, da stand ich da Donnerstags.
Will mich nur vergewissern, dass ich richtig bin, damit ich dagegen vorgehen kann.
LG

xXTevlonXx  19.06.2025, 01:58
@RainerZufall02

Meine letzte Theorieprüfung war 2018 und auch nach drei Führerscheinen ist man nichr allwissend, aber so würde ich es zumindest interpretieren.

Wiesel  19.06.2025, 01:49

Das Bild zeigt ein Komma (,) zwischen Di und Fr.

Du hast schon richtig gelesen. Und zusätzlich wird die Parkfläche benannt, denn Du darfst nicht auf dem Bürgersteig parken.