Der Fahrer parkt falsch macht Warnblinker und Filmt mit laufender Motor?

2 Antworten

Er darf filmen, was in der Öffentlichkeit passiert.

Wenn sein Motor läuft oder er sogar dabei fährt, sind 100 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig.

Im öffentlichen Raum kann er erstmal filmen was er will (Panoramafreiheit). Deiner Privatsphäre geht es erst an den Kragen, wenn das Video veröffentlicht wird. Und auch dann kommt es noch darauf an, ob evtl die Interessen anderer überwiegen.


notting  06.06.2025, 21:42
Im öffentlichen Raum kann er erstmal filmen was er will (Panoramafreiheit).

Falsch! https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/

Für Datenschützer ist deshalb vor allem wichtig, dass Dashcams nur kurz und anlassbezogen filmen. Anlassbezogen bedeutet dabei, dass Daten nur dann gespeichert werden, wenn es z.B. zu einem Unfall oder zu einer starken Verzögerung kommt.

Es ist ein riesiger Unterschied, ob da eine Kamera die ganze Zeit die Umgebung filmt bzw. bereit ist zu filmen oder ob man gem. Panorama-Freiheit mal einen Schnappschuss oder eine kurze Video-Sequenz erstellt, wo man jmd. der zumindest durch konkluendes Verhalten zugestimmt hat bzw. man etwas ablichtet, was man hochoffiziell darf und halt man die Leute drumherum nicht wirklich verscheuchen konnte.

notting

Still  08.06.2025, 14:59
@notting

Der Fahrer macht ganz bewusst eine Videoaufnahme. Das ist komplett etwas anderes, als eine Dash-Cam die permanent filmt, ohne das ein Mensch das "Sagen" hat.

notting  08.06.2025, 15:00
@Still

Die Dashcam wurde aber bewusst eingebaut, um während der Fahrt bzw. dem Parken zu filmen. Bzw. der Fahrer kann sie auch erst dann aktivieren, wenn er sie braucht.

notting

Still  08.06.2025, 15:01
@notting

Beide Fälle sind aber nicht verboten!

Joachim 
Beitragsersteller
 09.06.2025, 01:06
@notting

Danke für dein Kommentar manche Leute haben echt mal gar keine Ahnung was die schreiben :( i mean er hatte die ganze Zeit sein Handy rausgehalten und gefilmt.

Joachim 
Beitragsersteller
 06.06.2025, 18:06

Smartphone am Steuer / Filmen

Das Filmen mit dem Handy (wenn Motor an ist oder man im Verkehr steht) ist verboten, auch bei stehenden Fahrzeugen mit laufendem Motor (§ 23 StVO).

Wenn er dich gezielt filmt, kann das eine Verletzung deines Persönlichkeitsrechts sein (z. B. Recht am eigenen Bild), vor allem wenn er es veröffentlicht. Das ist nicht erlaubt auch veröffentlichen darf er nicht wir haben fließender Verkehrsrecht.