Ist der Strafzettel rechtlich formell?

10 Antworten

Ein Formular "Überweisungsauftrag" und ein handschriftlicher Zettel ohne Pflichtangaben sind Altpapier

Bei uns ist die Tonne dafür blau, in manchen Kommunen auch evtl. andersfarbig.

https://pages.destination.one/de/open-data-vorlage/streaming/detail/POI/p_100194643/parkplatz-am-kurvenlift#

https://servus-schliersee.de/info/parken-am-spitzingsee/

kostenpflichtiger privat bewirtschafteter Parkplatz

https://www.merkur.de/lokales/region-miesbach/schliersee-ort29415/neue-parkgebuehren-sorgen-fuer-aerger-90083653.html

ich denke mal, wenn Du da Ticket nicht "pünktlich" bezahlst, wird man den Vorfall an einen Inkassodienst weiterleiten - deren zusätzliche Kosten gehen dann auch zu Deinen Lasten.

Es steht dir frei, nicht zu zahlen und die weitere Entwicklung abzuwarten. Das Risiko erhöhter Kosten besteht.

Es ist ein (freiwilliges) Verwarngeldangebot der Behörde. Dieses Angebot kannst du entweder annehmen oder auch nicht.

Nimmst du es nicht an, wird der Vorgang im Bußgeldverfahren weitergeführt. Dann bekommst du zunächst einen Anhörungsbogen und je nachdem ggf. später einen Bußgeldbescheid. Das Bußgeld wird dann immer noch 25€ betragen, aber es kommen standardmäßig 28,50€ an Verfahrenskosten dazu.

Nachtrag:

Der Empfänger scheint ein Privatunternehmen zu sein. Das oben Geschriebene gilt natürlich nur für einen behördlichen Strafzettel.