Ist hier das Parken erlaubt?
Hallo,
es geht um eine Parksituation die ich hier im Bild einmal genau darstelle.
Es heißt, das Parken sei hier , wo der Kreis ist, auf Grund einer Fußgängerzone verboten!
Es ist keine Beschilderung vorhanden, das hier ein Verbot oder eine Fußgängerzone vorliegt. Es war wohl mal eine Einfahrt, diese ist aber wohl schon länger nicht mehr in Betrieb und wurde durch einen Zaun geschlossen. Genug Platz für Fußgänger ist gegeben und diese sind nicht beeinträchtigt.
Wie siehst du das?
9 Antworten
Es ist doch wohl eindeutig zu sehen, dass diese Fläche zum Fussgängerbereich gehört und somit dort nicht geparkt werden darf.
Diese Fläche gehört zum Gehweg. Dort Parken ist nur erlaubt, wenn Verkehrszeichen 315 steht.
Keine Abgrenzung zum Gehweg, also ist das Teil des Gehwegs. Parken auf dem Gehweg ist verboten, wenn's nicht explizit per Schild erlaubt ist.
Nein, grundsätzlich ist der parken auf einem Gehweg verboten. Nur ein Schild kann das Verbot aufheben.

Wird das Laufen groß oder klein geschrieben?
Mama: Maxi, laufen und spielen schreibt man klein. Maxi: Ja, aber man kann doch das Spielen und das Laufen sagen, also schreibt man es groß. Mama: Ja, aber diese Regel gilt nicht für Tunwörter. Tunwörter schreibt man immer klein.
Der Bordstein ist abgesenkt. Anscheinend war dort mal eine Einfahrt. Da aber kein Verbotsschild zu sehen ist kann man dort auch parken da ja keine Ausfahrt behindert wird.
Die Fläche gehört eigendlich nicht zu einem Gehweg Ausserdem ist genug Platz für die Fußgänger(mindestens 1,5 Meter)
Auch ist der Gehweg mit Platten belegt. Befahrbare Flächen werden mit Verbundstein gepflastert damit sie das Gewicht der Autos aushalten. Oft sind solche Flächen sogar hoch verdichtet damit auch ein LKW darauf fahren kann.
Ich würde darauf parken.
Es heißt das Parken, nicht der parken haha