Halteverbots-Schild auf falscher Seite: ignorieren?
Auf der *rechten* Seite steht ein absolutes Halteverbot (also rotes Kreuz), der Pfeil ist UNTEN auf dem Schild und zeigt nach LINKS von der Fahrbahn weg.
Pfeil von der Fahrbahn weg (rechte Seite, Pfeil nach links) würde den Beginn des Verbots anzeigen. Eigentlich. Aber diese Konstellation wird sonst immer oben auf dem Schild angezeigt, nicht unten. Ich habe noch nie im Leben auf der rechten Seite den Pfeil nach links UNTEN gesehen.
Wurde hier fälschlich ein Schild für die links Straßenseite benutzt? Ist es dann trotzdem gültig, d. h. darf ich nach dem Schild nicht (auf der rechten Seite) parken?
Eine kuriose Beschilderung in jedem Fall...
Danke.
3 Antworten
Ja, das scheint der Fall zu sein. Anfang sollte oben und Ende unten stehen.
Um Ärger zu vermeiden, solltest du dich natürlich daran halten (zumindest, wenn eindeutig ist, dass das so gemeint ist und es auch keine andere Beschilderung gibt), denn das Haltverbot wird ja schon seinen logischen Sinn haben. Strenggenommen ist das hier aber nicht richtig beschildert. Es muss eindeutig sein, was gemeint ist. Es könnte ja auch sein, dass es das Ende kennzeichnen soll, da der Pfeil unten ist.
Geregelt sind die Abbildungen in § 39 Absatz 9 StVO i.V.m. Teil 3 des VzKat (VwV-StVO), Zeichen 283
Wenn das Schild rechts steht und der Pfeil nach links zeigt (egal ob oben oder unten), dann zeigt der Pfeil zur Fahrbahn hin, nicht von ihr weg.
Anlage 2 lfd. Nr. 61 StVO besagt zum Haltverbot:
Der Anfang der Verbotsstrecke kann durch einen zur Fahrbahn weisenden waagerechten weißen Pfeil im Zeichen, das Ende durch einen solchen von der Fahrbahn wegweisenden Pfeil gekennzeichnet sein. Bei in der Verbotsstrecke wiederholten Zeichen weist eine Pfeilspitze zur Fahrbahn, die zweite Pfeilspitze von ihr weg.
Die StVO sagt also nichts darüber, ob der Pfeil oben oder unten sein muss, lediglich ob er zur Fahrbahn hin oder von ihr weg zeigt. Das obige Verkehrszeichen ist daher ungewöhnlich, aber trotzdem ein gültiger Anfang eines Haltverbotes auf der rechten Seite.
In Teil 3 des Katalogs der Verkehrszeichen sind die verschiedenen Ausführungen für die unterschiedlichen Aufstellarten (links/rechts, Anfang/Mitte/Ende) aufgeführt. Der Katalog der Verkehrszeichen ist Teil der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). Die VwV-StVO entfaltet aber keine Wirkung auf den Verkehrsteilnehmer, sondern nur auf die Behörde. Das "falsch" aufgestellte Schild wird daher nicht ungültig. Für Verkehrsteilnehmer ist ausschließlich die StVO maßgeblich, die wie oben beschrieben keinen Unterschied macht, ob der Pfeil oben oder unten ist.
Das Schild ist völlig korrekt montiert, somit ist das Halteverbot (Halteverbot Anfang) zu beachten.