Halteverbot?
Moin, kurz und knapp:
Bezieht sich die Zeitangabe nur auf das Absolute Halteverbot, oder auch auf das eingeschränkte?
Bin der Meinung das eingeschränkte gilt immer, vorallem weil am anderen Ende keine Zeitangabe vorhanden ist, beim absoluten hingegen schon.
6 Antworten
Es gibt bereits ein bundesgerichtliches und diverse obergerichtliche Urteile, die besagen, dass sich das Zusatzzeichen in so einer Konstellation nur auf das untere Hauptverkehrszeichen beziehen. In diesem Fall also ausschließlich auf das absolute Haltverbot, nicht auf das eingeschränkte Haltverbot.
Oben ist der Pfeil nach Rechts. Das bedeutet, hier Endet das eingeschränkte Halteverbot. Das absolute Halteverbot Beginnt hier. Die Zeitangabe bezieht sich also auf das Absolute Halteverbot, da das eingeschränkte ab hier gar nicht mehr gültig ist.
Nachtrag. In Fahrtrichtung hinter dem Schild gilt innerhalb der Zeiten absolutes Halteverbot und außerhalb der Zeiten kein Halteverbot - auch nicht eingeschränkt. Das ist bis zu dem Schild.
Da gilt nur das eingeschränkte Halteverbot. Ob das eine zeitliche Einschränkung hat, kann man hier nicht sehen. Da musst Du auf das Schild schauen, wo dieses beginnt oder, wenn vorhanden bei einem Zwischenschild (mit 2 Pfeilen). Das absolute gilt dort nicht.
Das eingeschränkte hat keine zeitliche Begrenzung, und genau dort habe ich geparkt (parken,nicht halten). Die Frau vom Ordnungsamt war der Meinung ich dürfe dort parken, war jedoch auf keine Diskussion aus, im eigenen Interesse. Hat mich aber zweifeln lassen die Gute.
Bedankt für die Antwort
Das Zusatzschild bezieht sich auf das untere Schild.
Ab dem Schild gillt absolutes Halteverbot in der genannten Zeit. Bis zu dem Schild ist eine eingeschränkte Halteverbotszone. Da kommt es aber darauf an was vorne auf dem Schild geregelt ist, wo die Zone beginnt. Das "Ende" Schild alleine hat keine regelnde Wirkung.
Ein Zusatzzeichen bezht sich immer nur auf das direkt darüber angebrachte Zeichen. Rechtlich relevant ist nur das Zeichen am Anfang einer Zone. Das Schild am Ende beeindet die Gültigkeit. Nicht mehr und nicht weniger. Es hat alleine keine Wirkung, da Schilder nie eine Güntigkeit "rückwärts" haben.
Gibt es am Anfang einer Zone kein Schild, dann gibt es auch keine Zone.
Ein Zusatzschild gilt immer nur für das direkt oberhalb angebrachte Schild.
Genau dieser Meinung bin ich auch, nur die Frau vom Ordnungsamt hat mich zweifeln lassen als sie sagte ich dürfe dort parken.
Geht um rechts davon parken,in Richtung eingeschränktes Halteverbot