Ist hier am Donnerstag 12:30-14:00 Uhr das Parken 1h erlaubt?
Es handelt sich um ein festes Schild. Und um eine markierte Parkfläche.
Auflösung:
Anlage 2 lfd. Nr. 61 StVO
Ge- oder Verbot
1. Die durch die nachfolgenden Zeichen 283 und 286 angeordneten Haltverbote gelten nur auf der Straßenseite, auf der die Zeichen angebracht sind. Sie gelten nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.
Ergänzend wird im §39 Abs. 5 StVO klargestellt, dass auch (Parkflächen-) Markierungen zu den Verkehrszeichen zählen.
Das heißt also, dass das absolute Halteverbot bis zur Parkflächenflächenmarkierung gilt. In dem Fall 5-10cm. Die Parkfläche selbst ist eine neue Anordnung, die das Parken erlaubt.
2.Mobile, vorübergehend angeordnete Haltverbote durch Zeichen 283 und 286 heben Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.
Das trifft hier nicht zu, da es sich um ein festes Schild und dauerhafte Anordnung handelt:
9 Antworten
Zeichen 314 und 283 widersprechen sich (im genannten Zeitraum!). Aufgrund der unklaren Beschilderung könnte man zu dem Schluss kommen, dass die Verkehrszeichen nicht beachtet werden müssen. Dann wäre das Parken gemäß § 12 StVO erlaubt.
Der Zusatz "außer Do 12:30 - 14:00 h" auf dem Parkscheiben-Zusatzzeichen könnte hier für Klarheit sorgen.
Sollte man zu dem Schluss kommen, dass Zeichen 283 trotz der unklaren Beschilderung zu beachten ist, so entfaltet es auch Wirkung auf die markierten Parkplätze. Die Parkflächenmarkierung befindet sich auf der Fahrbahn. Sie darf gemäß Anlage 2 lfd. Nr. 74 StVO überfahren werden. Damit bleibt dieser Bereich Teil der Fahrbahn und wird nicht zu einem Seiten- oder Parkstreifen.
Das "Überfahren" bezieht sich auf die Notwendigkeit um den Parkvorgang zu ermöglichen.
Er ändert aber nichts daran, dass die Markierung eine eigenständige Anordnung zum Parken ist.
Nein, dann ist es verboten. In der Zeit steht auch der Parkplatz nicht zur Verfügung.
Diese zwei Parkflächen sind donnerstags zwischen 12.30 und 14 Uhr tabu.
Vermutlich werden sie donnerstags für Lieferanten gebraucht.
Beispiel
Durch das Zusatzschild 'werktags außer samstags' gilt das eingeschränkte Halteverbot an Werktagen von montags bis freitags.
Bezogen auf dein Beispiel bedeutet das, das dort am Donnerstag von 12:30-1400 absolutes Halteverbot gilt.
Nein, Das bezieht sich auf die zwei Parkplätze, auf denen man ansonsten eine Stunde stehen bleiben kann. Vermutlich auch auf weitere im Strassenverlauf.
Da hat das absolute Halteverbot aber keine Gültigkeit. Das gilt ausschließlich auf der Straße und nicht auf markierten Parkflächen.
Dann Guck mal in:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
Nr. 62
Hallo
Zum angegebenen Tag und Zeit ist dort Halten verboten.
Gruß HobbyTfz
Die Parkfläche selbst ist eine neue Anordnung, die das Parken erlaubt. Egal zu welcher Zeit.
Laut Tafel ist zu einem bestimmten Zeitpunkt das Halten verboten
Ja aber nur auf der Straße und außerhalb der markierten Parkflächen.