Darf ich hier parken?
Es handelt sich hier ja um den Anfang bzw. das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs. Ca. 20 meter vor dem Schild ist die Hauptstraße, darf ich vor dem Schild parken? Dass ich hinter dem Schild nicht mehr parken darf ist klar, aber vor dem Schild sollte es doch in Ordnung sein oder nicht? Oder müsste anders als das Auto auf dem Foto komplett auf der Fahrbahn und nicht auf dem Gehweg (wenn man das wirklich als Trennung ansehen kann) geparkt werden?
Das Ordnungsamt hat dort nämlich Bußen verteilt, ich verstehe nicht, wieso die Person vor dem Schild auch ein Ticket bekommen hat. Das Auto welches ein Ticket bekam ist nicht das auf dem Foto, das Auto um das es geht stand auf dem hellgrauen Streifen aber nicht auf dem Gehweg.
6 Antworten
- So, wie der auf dem Bild steht, darfst du parken. Auch 5 m nach der Kurve.
- Der verkehrsberuhigte Bereich beginnt ab dem Schild, weil es nicht rot durchgestrichen ist.
- Es sind keine Halteverbote innerhalb des Bildausschnitts zu sehen.
- Es gibt aber auch Halteverbots-Zonen, die außerhalb des Bildes beschildert sein könnten.
Ist jetzt die Frage ob der Bereich Rechts des Streifens als Fußweg zu sehen ist oder nicht. Gehwege sind in der Regel durch einen Bordstein erkennbar, was hier nicht der Fall ist.
Parkt man hingegen auf oder links neben dem grauen Streifen, könnte der Abstand zur gegenüberliegenden Markierung zu gering sein und man darf da nicht parken.
Ein Gericht wird das entscheiden müssen.
Der Rinnstein grenzt wohl die Fahrbahn ab. Die Frage ist aber, ob daneben dann ein Gehweg (parken verboten) oder ein Seitenstreifen (parken ausdrücklich vorgeschrieben) vorhanden ist.
Im Falle, dass es sich um einen Gehweg handelt, müsste links des Rinnsteins geparkt werden. Dann wäre aber wohl die restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht mehr vorhanden, weshalb das dann verboten wäre.
Wenn man die Fläche rechts vom Rinnstein als Seitenstreifen sieht, dort passt ein Auto komplett drauf. Die Anwohner haben es bisher auch immer so gehandhabt, dass alle rechts parken und links für Fußgänger etc. komplett freigehalten wird.
Es hat sich auch in 30 Jahren nie jemand beschwert, bis das Ordnungsamt auf die Idee kam dort Tickets zu verteilen.
Wenn man die Fläche rechts vom Rinnstein als Seitenstreifen sieht, dort passt ein Auto komplett drauf.
Wenn ich mir das Bild so ansehe, scheint das Auto dort nicht ganz drauf zu passen. 🤔
Entweder das Ordnungsamt sucht bewusst nach "Einnahmequellen" bzw. hat neues Personal, das hier strikter vorgeht - oder aber es hat sich jemand beschwert.
Interessant wäre natürlich zu wissen, welcher Verstoß vorgeworfen wurde (also ob es als Gehweg bezeichnet wird).
Wenn man sich wirklich ganz an den Rand stellt passt es gerade so, kommt aber auch drauf an was man fährt. Wenn man mit 2 Reifen auf dem Rinnstein steht passt aber jedes Auto hin.
War zum Glück nicht mein Auto welches dort stand, deshalb weiß ich's leider nicht. Danke trotzdem ;)
Meiner Definition nach ist das eine Fahrbahn ohne Gehwege. Der verkehrsberuhigte Bereich ist an sich ein gemeinsamer Bereich für alle Verkehrsteilnehmer, ohne Fahrbahn und ohne Gehwege. Da sich Straßenbelag und Anordnung nach dem Schild nicht verändern, würde ich hier dieselbe "Definition" der Straße interpretieren (natürlich ohne die Eigenschaften eines verkehrsberuhigten Bereiches).
Dementsprechend ist das Parken am rechten Rand erlaubt, wenn genug Restfahrbahnbreite bliebt.
Die zwei Schilder "verkehrsberuhigter Bereich" verstehe ich aber tatsächlich nicht.
Nach der Kurve oben geht es noch ein Stück nach rechts und links, da kann ich den Verkehrsberuhigten Bereich verstehen, dort spielen auch oft mal Kinder. Es sind nach dem Schild auch eingezeichnete Parklücken vorhanden (diese sind dann so eingezeichnet, dass man Halb auf Fahrbahn und halb auf dem Gehweg steht.
Ich fand es vom Ordnungsamt einfach nicht fair, denjenigen die vor dem Schild standen auch ein Ticket zu verpassen. Es ist hier einfach nicht wirklich gut beschildert. Bis auf die 3 Verkehrszeichen auf dem Foto steht auch nirgends etwas.
Ja, da stimme ich dir zu.
Befinden sich denn die eingezeichneten Parkflächen auch am rechten Rand, so wie das Auto parkt, oder sind diese "links" von der Rinne?
Der Skoda befindet sich noch nicht in der Spielstraße, das ist schon mal richtig.
Allerdings:
Gehwege oder nicht befahrbare Seitenstreifen dürfen laut StVO nicht beparkt werden, sofern es nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Somit darf der Skoda dort nicht stehen.
„Nicht befahrbare Seitenstreifen“ kann ich hier nicht unbedingt klar erkennen.
Diese sind zwar durch die Entwässerungsrinnen optisch etwas abgegrenzt, aber auch weder klar als Gehweg, noch als irgendwas anderes erkennbar, gerade da der mittlere Bereich doch eher schmal ist, würde ich tendenziell eher davon ausgehen, dass die zum ausweichen befahren werden sollen
Jaa, es geht auch um ein anderes Auto. War leider schon weg. Wenn ich mein Auto dort abstelle parke ich immer mit den Reifen auf dem Hellgrauen Untergrund und letztes mal hat jemand dafür ein Ticket bekommen.
Muss ein Seitenstreifen nicht mindestens so breit wie das zu parkende Fahrzeug sein? Oder darf man auf dem Seitenstreifen parken, wenn das Fahrzeug auf die Fahrbahn ragt?