In einer Ortschaft besteht im gesamten Bereich eine Parkscheibenpflicht mit einer maximalen Parkdauer von 4 Stunden. Es gibt jedoch einen öffentlichen Parkplatz, der lediglich mit einem blauen Parkzeichen (P-Schild) gekennzeichnet ist – ohne weiteren Hinweis auf Parkdauer oder Verwendung einer Parkscheibe. Für mich stellt sich die Frage, ob auf diesem bestimmten Parkplatz ebenfalls die allgemeine Regelung zur Parkscheibenpflicht mit 4 Stunden Gültigkeit zutrifft oder ob hier unbegrenzt geparkt werden darf.