Strafzettel von Park & Control kommen nach zwei Monaten?

5 Antworten

Ja, die können dir den Kram auch nach Monaten schicken. Rechtlich sind die meist auf der sicheren Seite – Kamera, Schild, fertig ist der Vertrag. Du parkst da, also stimmst du stillschweigend zu.

Wenn du da regelmäßig standest, kannst du dich drauf einstellen, dass noch mehr Briefe reinflattern. 35 € pro Verstoß, und ja – das kann sich hochschaukeln, wenn’s dumm läuft.

Viele denken, das wär wie Knöllchen vom Ordnungsamt, aber das läuft privat, und die schicken’s halt per Post, nicht an die Windschutzscheibe. Ist deren Masche.

Du kannst versuchen, was dagegen zu machen (Widerspruch, Anwalt, blabla), aber wenn du da zigmal standest, ist das eher Glücksspiel.

Hättest besser früher reagiert. Jetzt bleibt nur hoffen, dass sie nicht jeden einzelnen Tag abrechnen.


FlorianH246 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 00:05

Passt, danke. Ich werd's wahrscheinlich mal mit simplem Widerspruch versuchen, zumindest wenn's öfter wird. Vielleicht ist ja der Aufwand zur Prüfung teurer als 35€ ;)

HisMo1234  28.07.2025, 00:17
@FlorianH246

Da gibt es keine Prüfung oder Wiederspruch!

Du hast es anscheinend immer noch nicht Verstanden? Das ist kein Srrafmandat, sondern eine Rechnung des Geschäfts.

Wenn du 10x eien Kassenbong für eine Flasche Cola bekommst, hast du 10 Flaschen Cola zu Bezahlen! Alles andere ist ( Zechprellerei, Diebstahl oder Betrug?)

Das must du dan mir denen oder deren Inkassounternehmen vor Gericht für dich kostenpflichtig klären lassen!

chillipalmer89  28.07.2025, 07:03
@FlorianH246

Ein Widerspruch wird nur Erfolg haben wenn du nachweisen kannst dass die Regeln und Bedingungen nicht klar ersichtlich waren. Ist aber hier scheinbar nicht der Fall. Daher führt dieser Weg nur zu Verzögerungen und weiteren Kosten.

Wenn die Beschilderung klar und sichtbar war und sie Beweise haben durch die Kamera dort, dann sieht es für dich schlecht aus.

Du hast wissentlich diesen Verrtag angenommen, durch dein Parken auf der gekennzeichneten Fläche. Schulden aus Verträgen können sie 3 Jahre lang einfordern. Sie können sich sofort melden, können es aber auch in Ruhe per Post machen. Wobei da auch erstmal das Material ausgewertet wird, dann über dein Kennzeichen Name und Anschrift ermittelt wird und dann irgendwann der Brief dazu raus geht.

Im übrigen verdienen sie genau mit diesen Vertragsstrafen ihr Geld, denn das bringt in Summe richtig war zusammen.

Strafzettel am Auto bekommt man vom Ordnugnsamt, bei öffentlichen Flächen, nicht auf privaten Parkplätzen und selbst das Ordnungsamt lässt es manchmal schon über später kommende Briefe laufen. Weil da nicht die Gefahr besteht, dass jemand die aus Spaß klaut, der Täter selbst behauptet da wäre keiner dran gewesen, sie weg wehen bei starkem Wind, behauptet wird die Person hätte beim Anbringen die Scheibenwischer oder Auto beschädigt oder sie durch Regen unlesbar werden.

Dir bleibt also nun nur abwarten, wie viele Briefe noch kommen.

Du musst gar nichts, außer zu widersprechen, weil Du nicht gefahren bist und Du bist dann auch nicht verpflichtet, den wahren Fahrer zu nennen. Es gibt da eine hervorragende Rechtsprechung zu, die Du leicht über Google finden wirst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin Fahrlehrer und Fahrschulinhaber in Deutschland

FlorianH246 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 08:46

Danke, da werd ich mich informieren :)

FlorianH246 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 10:23
@FahrlehrerRafa

Hmm, laut dem Beitrag müsste ich dann ja einen anderen Halter benennen. Außerdem gibt's dort ja Videoüberwachung - alles über dem Kennzeichen ist zwar auf dem Bild, das ich gesehen hab verpixelt, aber die werden ja im Zweifel sicher trotzdem Zugriff drauf haben und dann sieht man den Fahrer wahrscheinlich deutlich.

FahrlehrerRafa  28.07.2025, 10:37
@FlorianH246

Nein... keinen anderen Halter benennen, sondern mögliche andere Fahrer.

Die können dem widersprechen.

Es käme auch nicht zu einer Fahrtenbuchauflage.

FlorianH246 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 10:44
@FahrlehrerRafa

Klar, Fahrer meinte ich.

Aber wenn ich da jetzt Person X nenne, bekommt die dann Post und muss sich da äußern, was passiert wenn die widerspricht? Wie kann man sich das vorstellen?

Selber Schuld! Das ist kein Strafzettel sondern eine Vertragsstrafe für nicht einhalten der Geschäftsbedingungen! Lies dir mal richtig durch, was auf dem Schild steht!

Die haben das Hausrecht und können für Parken auf ihrem Privat Parkplatz eine Gebühr verlangen, oder es für eine gewisse Zeit erlauben und danach einen extra Obolus verlangen! Mit sicherheit gibt es dann noch mehr Briefe.

Das ist eine Privatsache zwischen Dier und dem Parkplatzbetreiber und interessiert die Behörden nicht.

Das heißt: Mahnung, Inkasso Büro, Titel beim Gericht. Und wenn du dann keinen Eispruch einlegst ist der Titel Rechtskräftig und die können das Geld 30 Jahre lang über einen Gerichtsvolzieher bei Dier eintreiben lassen!

NEIN / nicht die sind schuld - DU hast es gewusst und trotzdem dort geparkt !

Und ja, du wirst für jeden Tag eins bekommen

Was aber viel interessanter ist - dein AG kann die MA Kennzeichen rausnehmen lassen und auch stornieren lassen … park und Control machen nur das wofür sie von deinem Chef beauftragt wurden


FlorianH246 
Beitragsersteller
 27.07.2025, 23:55

Mein Arbeitgeber ist nicht auf dem Parkplatz sondern einige Meter weiter. Der Parkplatz war früher im Grunde für das ganze Gewerbegebiet, bis sich ein paar nette Leute eine nette Einnahmequelle entdeckten.

FlorianH246 
Beitragsersteller
 28.07.2025, 00:08
@FlorianH246

Was gibt's hieran eigentlich zu downvoten? Der Parkplatz ist im Gebiet der einzig Vernünftige, war über 20 Jahre lang kostenlos und war immer schon maximal (!) zur Hälfte belegt. Das ist freche Geldmacherei, nichts anderes - bitte Ball flach halten, wenn man die Situation nicht kennt.

Mal ganz abgesehen von der eigentlichen Fragestellung und meinem Problem, ist mir schon klar dass der Teil dann meine Schuld ist.

HisMo1234  28.07.2025, 00:21
@FlorianH246

Beweise erst einmal, das der rest des Gewerbegebiets den Parkplatzbesitzer für die Mitbenutzung durch deren Mitarbeitern bezahlt hat!

Ansonsten ist es noch immer ein Privatparkplatz auf dem der Besitzer das Hausrecht hat und ggf Parkgebühren verlangen kann!

ascii0815  28.07.2025, 00:33
@FlorianH246

Für den Eigentümer des Parkplatzes ist die Überwachung in der Regel keine Einnahmequelle. Die Überwachungsunternehmen finanzieren sich damit selbst. Im Gegenzug muss der Eigentümer ggf. nicht für diese Dienstleistung bezahlen. Der einzige Vorteil den er dann hat, ist die Durchsetzung der festgelegten Regeln, zum Beispiel der maximalen Parkdauer.