§37 Abs. 2 Nr. 6 StVO

Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. An Lichtzeichenanlagen mit Radverkehrsführungen ohne besondere Lichtzeichen für Rad Fahrende müssen Rad Fahrende bis zum 31. Dezember 2016 weiterhin die Lichtzeichen für zu Fuß Gehende beachten, soweit eine Radfahrerfurt an eine Fußgängerfurt grenzt.

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Ja, aber Dein Fahrlehrer ist nicht mehr rechtlicher Fahrzeugführer und bei BF17 geht es grundsätzlich nur mit Eintrag als Begleiter im FSchein.

Er muss als Begleiter eingetragen sein, sollte Dein Fahrlehrer unter 30 Jahre alt sein, kann er Dich nicht begleitend fahren lassen - nur unter den in §2 Abs. 15 StVG genannten Gründen.

Ü18: Werdet ihr geblitzt oder sonst was, dann bist Du allein verantwortlich und bekommst auch die Strafe, da Du im Besitz einer Fahrerlaubnis bist.

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Deine Wahrnehmung jetzt und in der Prüfung sind zwei verschiedene Sichtweisen. Der Prüfer hätte trotz Eingriff anders entscheiden können, hat er aber nicht, weil so eine Situation nicht wiederholt werden kann.

Wieso bist nicht zum Stillstand gekommen? Dein Fahrlehrer hat aufgrund der Geschwindigkeit und Nähe zum Motorrad gebremst, weil er sich nicht sicher war, dass Du noch anhälst.

Ich habe so manche Situation schon selbst erlebt und Unfälle vermeiden müssen.

"Ich hätte noch angehalten!" reicht nicht. Geschwindigkeit, Entfernung und Bremsverhalten sollen eine Anhaltebereitschaft klar erkennen lassen. Das war hier vermutlich nicht der Fall - Die Kupplung ist keine Bremse!

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Wenn Dein Fahrlehrer Dich so bewertet, dann hat er wohl Gründe. Die Anzahl an Fahrstunden ist nicht entscheidend, ob man sich mit einem Fahrschüler auf die Autobahn traut.

Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen laut Gesetz erst nach Abschluss der Grundausbildung erfolgen. Ein Fahrschüler, der noch zu viele Fehler in der Stadt macht oder auf Landstraßen noch zu unsicher ist, den schicke ich doch nicht auf die Autobahn! Da in den Nachtfahrten Autobahn vorgeschrieben ist, wirst Du auch nicht so schnell bei Dunkelheit fahren.

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Wer billig kauft, kauft doppelt!

Niedrige Fahrstundenpreise, hoher Grundbetrag = günstiger, wenn man mehr Fahrstunden braucht.

Niedriger Grundbetrag, hohe Fahrstundenpreise = teurer.

Alles billig, dann wird es richtig teuer und dauert meist länger. Ist wie bei Aldi, lange Schlange an der Kasse und am Ende ist es noch teurer als anderswo.

Geh in die Fahrschulen und frag die Preise ab und kalkuliere auf 30 bis 50 Fahrstunden und wirst case 3 Theorieprüfungen und 2 praktische Prüfungen.

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Meiner Erfahrung nach geht es nicht schneller, nur weil man die Kupplung nicht bedienen muss.

Nach einer B78 Prüfung haben einige Probleme sich beim Schleifpunkt von der Bremse zu lösen, weil Automatik ja losrollt und man nur die Bremse betätigen muss. Ich hab das Problem auch ständig mit Wechslern, die in der anderen Fahrschule die ersten Fahrstunden nur auf Automatik und nie Schaltung gefahren sind. Nach 5 Doppelstunden (Mindeststunden) fährt keiner sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst einen Schaltwagen = Ziel der B197 Bescheinigung = Prüfungsreife!

Welche gesundheitlichen Gründe sprechen denn gegen ein Kupplungspedal, die einem Prüfer nicht auch vor einer B78 Prüfung negativ auffallen könnten?

Egal ob B197 oder B78:

Vor den 12 Pflichtstunden ist die Grundausbildung verpflichtend und nach den 12 sind für die Reife und Teststufe weitere Fahrstunden verpflichtend. Wechselt man von Schaltung auf Automatik in der Ausbildung z.B. ab 2. Autobahndoppelstunde oder Nachtfahrt so ergeben sich keine Mehrstunden als für reinen B üblich.

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Nein, die meisten erinnern sich erst nach dem Unfall an das Verkehrsrecht.

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Du lässt die Kupplung zu schnell los oder bist nicht im richtigen Gang.

Mein Tipp: Lerne im 2. Gang anfahren. Wenn Du das kannst, kannst Du es auch im 1. Gang. Weitere Übung wäre an Steigung oder Gefälle anfahren vorwärts und rückwärts und dabei das Auto mit Hilfe der Kupplung zum Stillstand zu bringen, also ohne Bremse.

Lass den Fuß am Boden. Ferse auf dem Teppich schleifen lassen. Das bremst Deine Bewegung.

Gib immer erst Gas... maximal ca. 2000 U/min und zeitgleich Kupplung zum Schleifpunkt und wenn es sich bewegt den Kupplungsfuß nicht mehr bewegen. Erst ab ca. 8 km/h den Fuß von der Kupplung nehmen und ab 15 km/h Kupplung wieder rein und Gas weg und in den 2. schalten.

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Leermasse, Hubraum und Leistung erfordern egal wie toll gedrosselt die Fahrerlaubnis Klasse B.

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Lernt man eigentlich in der Fahrschule im Theorieunterricht.

Ja, addiere die Zahlen aus Feld F.1 der einzelnen ZulassungsBescheinigungen Teil I

PKW + ANH <= 3,5t = Klasse B

Ausnahme: F.1 =3500kg, dann wäre ANH F.1 mit 750kg auch noch erlaubt, also 4,25t zulässige Gesamtmasse

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Nein, es bleibt ein Klasse B Fahrzeug. Leermasse, Hubraum, Sitzplatzzahl passt nicht zu AM. Gänge blockieren reicht da nicht.

Klasse T ist beschränkt auf land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Das Fahrzeug müsste schon als solches eine ABE bekommen und einem Hof angeschlossen sein und dann auch zu diesem Zweck dienen.

Eine neue ABE muss auf jeden Fall her, da sich die Fahrzeugart ändert - TÜV Abnahme allein reicht nicht.

Besser B Lappen machen und ein richtiges Auto fahren oder halt ein fertiges legales AM taugliches Microcar kaufen.

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Nur die Pflichtstunden ist nicht möglich.

Die Grundfahraufgaben und Grundausbildung macht man nicht auf der Landstraße oder Autobahn und sicher nicht in der Dämmerung oder bei Dunkelheit.

Zusätzlich muss die Fahrschule die Prüfungsreife feststellen und das macht sie nicht in der Nachtfahrt. Und die Nachtfahrt kann niemals 1. Fahrstunde sein, auch wenn sie bei Dunkelheit startet, weil darin Autobahn oder Kraftfahrstraßen vorkommen muss.

Würde die Fahrschule nur die Pflichtstunden machen würde das Straßenverkehrsamt solche Ausbildungsnachweise bei der Überwachung der Fahrschule um die Ohren hauen und das Finanzamt würde auch gerne mehr erfahren.

Auf so einen Mist lässt sich keine Fahrschule ein.

Fahrstunden Klasse A kosten mehr als bei PKW. Es werden ja 2 Fahrzeuge benutzt. Eine normale 45 Min.Übungsstunde kann bis zu 80€ kosten. Kalkulier lieber 24 - 30 Fahrstunden inkl. 5 Überland 4 Autobahn 3 Nacht ein.

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Ein deutsches Straßenverkehrsamt könnte neben einer Sperre auch eine MPU zu einem Führerscheinantrag verlangen.

Ohne Fahrerlaubnis ein 50km/h fähiges motorisiertes Zweirad im öffentlichen Raum zu führen ist eine Straftat - das sollte Allgemeinwissen der Eltern sein.

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Wenn Du das Geld dafür zurückgelegt hast, dann nutz es auch dafür. Ein Führerschein ist Deine Eintrittskarte in jeden neuen Job. Das Geld für andere Dinge auszugeben wäre immer unklug. Ein Führerschein ist so was wichtig. Die Kosten den komplett neu zu machen sind auch nicht ohne derzeit. Coronaschließungen aus den vergangenen Jahren, TÜV Terminstau und Inflation treiben gerade überall die Preise in den Fahrschulen hoch. Ein neuer Lappen kostet da mal 3-4 Tausend Euro in Deutschland.

Was MPU und Vorbereitung kostet, weiß man doch lange genug vorher und zurücklegen bedeutet, dass man da nicht dran geht um andere Sachen zu bezahlen.

Also nicht in einen Führerschein zu investieren ist langfristig viel teurer!

Gib Gas und hol Dir erstmal staatliche Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld.

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