Gilt hier Rechts vor Links?
Oder ist das in diesen Fall ein abgesenkter Bordstein oder sowas? (30er Zone)
7 Antworten
Der Bildausschnitt gibt das nicht so eindeutig her. Ein StreetView-Link wäre besser gewesen, um sich da auch ein bisschen umsehen zu können.
Ich kann da rechts und links der Einmündung keinen Bordstein erkennen, der höher als der im Einmündungsbereich ist. Daher würde ich für rechts vor links plädieren.
Die Behörde wird sich aber möglicherweise etwas dabei gedacht haben, da einen Bordstein im Einmündungsbereich einzubauen. Möglicherweise soll es nach deren Willen ein abgesenkter Bordstein sein, damit kein rechts vor links gilt.
Ich finde es dem Bildausschnitt nach zu beurteilen baulich verwirrend gemacht.
Der Bordstein, der um die Kurve geht, ist nicht unterbrochen, also ist das der "maßgebliche" Bordstein.
Das, was von der einen Seite zur anderen führt, hat also nichts mit dem Bordstein zu tun. Dementsprechend gilt hier rechts vor links.
Während der Fahrt kann man das aber oft nicht so schnell sehen/einschätzen. Wer hier denkt, es gelte § 10 StVO, hat auf jeden Fall mein Verständnis. Vielleicht ein Fall für Zeichen 102.

Ich sehe einen niedrigen, aber keinen abgesenkten Bordstein und umlaufende Bordsteinkanten = revoli
Nur weil die Straße eine andere Farbe hat, ist das kein Grund, kein RvL zu gewähren.
Einen abgesenkten Bordstein merkt man beim Überfahren, da ist wirklich eine Kante.
Auf dem Foto kann man das nicht erkennen.
Ist da ein Bordstein, der abgesenkt ist?
Das kann man an Hand des Fotos nicht eindeutig beantworten. Im Zweifel würde ich lieber anhalten.