2 Strafzetteln in 4 Minuten?
Hallo lieber Leser,
am Samstag in der Nacht parkte ich um 23.10 Uhr auf einen Privatparkplatz ohne Parkscheibe (15 Minuten erlaubt mit Parkscheibe).
Als ich 10-15Minuten Später wieder kam, hatte ich 2 Strafzetteln an meiner Windschutzscheibe.
Die erste wurde um 23.13 Uhr gedruckt mit der Begründung das ich keine Parkscheibe habe (30€).
Ich persönlich finde den Betrag zwar zu hoch aber ich kann die Strafe nachvollziehen weil ich eben ohne Parkscheibe geparkt hatte.
Auf dem 2. Strafzettel der 4 Minuten später um 23.17 Uhr gedruckt wurde, war mit der Begründung ‚Parken im Bereich von Lieferzonen- und Laderampen‘ angegeben. Außerdem steht hier eine Vertragsstrafe von 40€ und eine Zeile drunter steht Bitte überweisen sie den Betrag in Höhe von 30€ innerhalb 1 Woche auf unser Konto.
Die Strafzetteln sind von der Park-Security verschrieben wurden also nicht von der Stadt.
Ich habe mich dann mit der Park-Security in Kontakt gesetzt und sie meinten mir am Telefon, dass sie einen Fehler gemacht hätten und ich meine 10€ behalten darf aber trotzdem beide Strafzetteln in Höhe von insgesamt 60€ zahlen muss.
Das ganze kommt mir bisschen wie eine Abzockmasche vor..
Meine Frage ist, ob man gesetzlich wegen 1 mal Falsch parken 2 Strafzetteln zahlen muss???
Bitte um Hilfe..
Kennt sich jemand aus mit den StVO Gesetzen ??
Vielen Dank im Vorraus !!
6 Antworten
Erstmal das ganze ist Zivilrecht, das heißt die Firma droht dir mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen sofern du nicht die Strafe akzeptiert.
Das Problem ist, die Firma kann fordern soviel wie sie will, was rechtmässig ist, das entscheidet nur ein Richter. Es gibt zwei Möglichkeiten, du akzeptierst die Forderung oder du lässt es auf einen Zivilprozess mit ungewissen Ausgang drauf an.
Ich finde auch, dass das nach Abzocke klingt - aber die StVO wird dir hier nicht helfen, denn die gilt nur auf öffentlichen Parkplätzen und Straßen - da es eine Parkplatzsecurity gibt, wird es keine öffentliche Örtlichkeit sein - damit StVO völlig egal. Argh - lese gerade, ist Privatparkplatz - wie gesagt, dann ist die StVO völlig irrelevant und die Strafen sind auch keine rechtlichen Strafen, sondern Vertragsstrafen.
So, was du lesen müsstest: Die Parkordnung/Hausordnung, Schilder vor Ort. - Da stehen die Regeln eigentlich drin - und da kann es durchaus sein, dass du zwei "Vergehen" begangen hast - und deswegen beide Strafen zahlen musst.
Eine Vertragsstrafe kann nur dann wirksam werden, wenn der Betreiber die AGB deutlich erkennbar aushängt. Irgendein winziges, verdrecktes und mit Aufklebern übersähtes Hinweisschild reicht dafür nicht aus.
Ich bezweifle ob eine private Security Firma überhaupt Strafzettel ausstellen kann.
Ganz so ist es wohl nicht:
Private Strafzahlungen für Missachtung von Parkregelungen müssen sich an den behördlich vorgegebenen Strafgebühren der jeweiligen Stadt orientieren. Verlangt die Stadt z.B. für ein Überschreiten der Parkzeit 5 Euro, so darf der private Parkplatzbetreiber maximal 10 Euro verlangen, also das maximal doppelte der öffentlichen Strafgebühr. Das Gesetzbuch regelt, dass private Geschäftsbedingungen nicht zu weit von der gesetzlichen Regelung abweichen dürfen.
https://www.takkiwrites.com/30-euro-fuer-parkverstoss-ist-das-ueberhaupt-zulaessig/
Der Link ist zwar recht nett, hat aber zunächst nichts zu sagen, denn der Hinweis darauf dass hier schonmal ein Gericht entschieden hat fehlt. Somit handelt es sich nur um eine Meinung zu einer rechtlichen Frage, mehr nicht.
Aber nicht für das gleiche Delikt , es sei denn der Wagen wurde in den 4 Min. umgesetzt !
ich lese 2 Delikte - keine Parkscheibe - Parken im Bereich von Lieferzonen- und Laderampen
Öffentlich zugängliche Parkplätze haben in der Regel den Zusatzverweis ( Hier gilt die Stvo ) , somit ist diese auch anzuwenden , da durch bleibt es bei einem Delikt ( Falsch Parken in der Ladezone ) !
Schadensersatz kann man nur fordern wenn ein Schaden entstanden ist, das müsste hier zunächst mal nachgewiesen werden.
Du musst leider beide bezahlen, da es 2 verschiedene vergehen sind.
- Ohne Parkscheibe
- Parken Ladezone
Ich sehe es auch als unverschämt an diese Höhe, aber du wirst wahrscheinlich nicht drum rumkommen
Ja aber auf dem ersten Strafzettel steht ‚Parken ohne Parkscheibe‘ das heißt, da darf ich also mit Parkscheibe parken ??
Dann kann er mir doch nicht einen zweiten Strafzettel schreiben mit der Begründung, dass ich auf Eine Ladezone geparkt hätte.
Das macht doch kein Sinn...
am Samstag in der Nacht parkte ich um 23.10 Uhr auf einen Privatparkplatz ohne Parkscheibe (15 Minuten erlaubt mit Parkscheibe).
Wenn du keine Parkscheibe rein hast woher sollte er wissen, wie lange du schon stehst? Können ja auch schon 30 Minuten oder 60 Minuten sein. Hättest du eine Parkscheibe rein, wie du schreibst mit Parkscheibe für 15 Min. erlaubt, dann hätte er gesehen, wann du dort angekommen bist
Dürfen sie - leider! Bei Supermärkten ist das sogar üblich, damit die Parkplätze für die Kunden frei bleiben.
Leider ist die Höhe nicht gedeckelt. Eine Gesetzeslücke, die meiner Meinung nach dringend geschlossen gehört.