Vertragsstrafe weil Abkürzung genommen durch Möbelladen?
Hallo zusammen,
ich habe heute ein Brief von einer Park-Wächter Firma bekommen mit einer Vertragsstrafe von 40,00 EUR. Tatvorwurf: Unerlaubte Nutzung der Privatfläche als Durchfahrtsstraße/Abkürzungsmöglichkeiten. Das ganze soll vor einem Monat passiert sein, erinnern tue ich mich nicht. Auf dem Parkplatz sind nur Hinweise wegen der Parkscheibe, aber von einer Durchfahrt ist da nicht die Rede. Ist sowas Rechtens ?
2 Antworten
Wenn du das gemacht hast dann ist es rechtens. Der Parkplatz steht Kunden zur Verfügung. Wenn du durchfährst bist du kein Kunde, somit ist es Besitzstörung
Hast Du einen Vertrag mit denen? Nein. Dann kommt auch keine Vertragsstrafe in Betracht.
Das einzige was die können ist Dir Hausverbot erteilen. Wenn Du dann dort gesehen wirst, ist das eine Straftat. Aber Geld auf dem Weg von Dir verlangen ist fast schon der Vorwurf der Dummheit. Ein solches Schreiben würde ich nicht einmal ignorieren. Damit kommen die im Zweifel vor Gericht niemals durch und das wissen die auch. Die ärgern sich und versuchen auf denkbar blöde Art etwas gegen die Durchfahrer zu unternehmen.
Das Schild reicht eben nicht. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermarktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016
Das mit dem nicht vorhandenen Vertrag würde ich noch nicht unterschreiben.
Z.B. einen Nutzungsvertrag des Parkplatzes. Da reicht es schon an der Einfahrt ein Schuld aufzustellen. Ließt ja eh keiner.