Darf man eine Parkscheibe ständig sichtbar liegen lassen?
Moin an alle,
ich habe vor Kurzem einen Bußgeldbescheid bekommen in dem stand, dass ich unerlaubt in einer Parkbewirtschaftungszone stand, da meine Parkscheibe uhrzeittechnisch nicht korrekt eingestellt war. Allerdings ist die komplette Straße zum Parken freigegeben, ohne Scheibe und Parkticket etc. Über die Hotline bekommt man keine Auskunft, nur eine elektronische Bandansage.
Daher meine Frage: Ist es nicht erlaubt seine Parkscheibe ständig sichtbar unter der Windschutzscheibe liegen zu lassen?!
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
Ken
5 Antworten
Wenn keine Parkscheibe benötigt wird, spielt es keine Rolle, ob sie sichtbar ist. Sie wird einfach nicht beachtet.
Allerdings gibt mir die Parkbewirtschaftungszone zu denken. Darf man da wirklich so lange parken, wie man will?
Eigentlich schon
weil es gibt ja auch diese hier, die an die Scheibe klebst
https://www.amazon.de/s?k=elektrische+parkscheibe+mit+zulassung
zum Begriff
https://de.wikipedia.org/wiki/Parkraumbewirtschaftung
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Ob man immer die Parkscheibe richtig stellen muss - keine Ahnung - wenn aber nicht vorgeschrieben ist, dass eine Parkscheibe sein muss...... finde es übereifrig und unnötig von derjenigen/demjenigen, die dich aufgeschrieben hat. Eine Parkraumbewirtschaftungszone beinhaltet ja auch die Regelung des freien Parkens ohne irgendwas.
Mich irritiert, dass die "Parkscheiben" angeblich mit Zulassung sind. Ist es nicht so, dass die blaue Parkscheibe wie ein Dokument wirkt und nicht geändert werden darf? Selbst Parkscheiben in anderen Farben (z. B. pink) sind nicht erlaubt.
Edit: okay, ist erlaubt. Unter gewissen Voraussetzungen: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/parkscheibe-einstellen/#:~:text=Darf%20ich%20eine%20elektronische%20Parkscheibe%20benutzen%3F&text=Ja%2C%20wenn%20sie%20eine%20Typengenehmigung,den%20Anfang%20der%20Parkzeit%20einstellen.
Dann würde ich mir an deiner Stelle die Straße und die Beschilderung nochmal genau anschauen. Kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass sich das Ordnungsamt geirrt hat. Und wenn doch: Fotos der Beschilderung machen und Einspruch einlegen.
Liegen lassen darfst Du sie schon - aber in einer Parkraumbewirtschaftungszone muss diese, sofern nicht ohnehin Parkscheine zu lösen sind, auch korrekt eingestellt werden; genau dies scheint bei Dir nicht der Fall gewesen zu sein, vermutlich hast Du sie gar nicht eingestellt oder mehr als erlaubt aufgerundet (oder sie stand unleserlich zwischen zwei Ankunftszeiten).
Es gibt keine Beschilderung, die auf eine Parkscheibe o.ä. hinweist.
Wenn es sich wirklich um eine Parkraumbewirtschaftungszone handelt, dann ist das auch durch ein Zonenschild an der Einfahrt dieser Zone (wie eine Tempo-Zone, nur eben mit einen Parkverbotsschild statt des Temposchildes im quadratischen Zonenschild) markiert, darunter kann auch - für die ganze Zone gültig - als Zusatzschild eine Parkschein- oder -scheibenpflicht definiert sein, in der einzelnen Straße muss dann nichts mehr stehen.
Ist dein "Bussgeldbescheid" von dieser Bande ? Dann hast du in der Strasse ein Schild übersehen. Parkbewirtschaftungszone, davon leben die.
Was für eine Bande meinst du genau?
Und wenn du einen Parkplatz hättest, würdest du da Leute gratis drauf parken lassen, in dem Wissen dass du auch Geld dafür nehmen könntest? Wärest du dann auch eine "Bande", wenn du versuchst Geld zu verdienen?
Oder gelten Beschimpfungen immer nur für andere?
Es sind keine Schilder sichtbar, die auf eine Parkscheibe, ein Parkticket o.ä. hinweisen. Deshalb hab ich mich über den Bescheid auch gewundert. Es muss ja beim befahren der Straße sichtbar sein, um was für eine Parkzone es sich handelt. Oder nicht?