Srafe für fehlendes Parkticket obwohl man eins hatte?
Hallo
Ich habe an Euch eine Frage ob ein Einspruch etwas bringt. Die Situation ist folgend.
Ich habe mein Auto geparkt und ein Parkticket bezahlt. Das Ticket habe ich auf die Fahrerseite hinter die Windschutzscheibe gelegt.
Als ich am Auto wieder da war, gab es kein Knöllchen, keine Benachrichtigung, nichts, also habe ich das Ticket auch weggeworfen. Nach Paar Wochen kamm Bußgeldbescheid, dass ich kein Parkticket hatte und ein Foto von der Rechten Seite.
Kann man dagegen etwas tun? Es geht mir nicht um die 20Euro sondern, dass ich es als ungerecht sehe. Wäre irgendwas da, eine Benachrichtigung, hätte ich dieses Ticket aufgehoben, aber habe jetzt keinen Beweis, weil ich nicht alle Zettel wochenlang sammel.
3 Antworten
In jedem Fall Einspruch. Wenn bereits ein Bussgeldbescheid erlassen wurde, verschlechtert das Deine Situation nicht.
Schildere die Situation genau so wie sie war, entschuldige Dich für die "falsche" Seite, sowas kommt immer gut. Am besten alles mit genauer Uhrzeit, nicht nur ca. Angabe.
Dann warte auf die Entscheidung. Je präziser Deine Schilderung war, umso größer die Chance auf Einstellung des Verfahrens.
Das Ticket habe ich auf die Fahrerseite hinter die Windschutzscheibe gelegt.
Wenn das "Beweisfoto" eine falsche Tatsache darstellt, ist auch der Bußgeldbescheid unzulässig. Dennoch wärst du in der Beweispflicht dass du eines gehabt hast. Ebenso auch das Ordnungsamt dass wirklich kein Ticket gab.
Hier wäre ein GESAMTFOTO nachzuweisen der Windschutzscheibe.
Einspruch und mit Klageverfahren drohen, kann helfen.
Für die Zukunft: KAUF KEINE TICKETS MEHR am Automaten.
Nutze Park-Apps wie "Easypark". Damit hast du 1.) immer einen Nachweis und 2.) kannst deine Parkzeit auch anpassen und ggf. früher beenden (Geld gespart).
Vorteil 3.) GÜNSTIGER als Papierticket. Da man hier Minutengenau einstellen kann.
Ohne Ticket hast du schlechte Karten.
Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall. Nur stopfe ich alte Parktickets gewohnheitsmäßig in den Aschenbecher.
Selbst unter Vorlage des Tickets wollte der Beamte erst nicht einlenken und gab erst nach Androhung eines Rechtsstreits nach.