Habe ich ein Recht als Eigentümer einer Wohnung im MFH die Stellplätze etwas erweitern zu lassen, wenn sie für heutige Verhältnisse viel zu eng sind?
Am MFH sind auf der Rückseite 4 Stellplätze. Im Grunde genommen war das bis jetzt noch nie ein Problem, denn einer von drei Plätzen war durch Zufall nie belegt. Nun habe ich die Wohnung mit einem Stellplatz gekauft und wollte mich drauf stellen. Ging aber nicht, denn für 4 Autos in der heutigen Dimension sind die Plätze einfach zu eng. 1990 ging das noch, denn da gab es noch keine SUV und übergroße Autos. Habe das Problem letztes Jahr der Hausverwaltung vorgetragen und auf den 4 Plätzen standen da nur 2. Da sagte man mir, daß der Platz vollig ausreichend war. Ich habe damals schon erwähnt, daß wenn 3 Autos drin stehen das vierte Auto entweder wegen seiner Breite nicht rein fahren kann oder wenn es wie in dem Fall ein Kleinwagen ist man gerade noch rein fahren kann aber es unmöglich sei aus zu steigen, weil man die Tür nicht mehr öffnen kann. Daher habe ich empfohlen die Hecke die man auf dem Bild rechts sieht um 30 cm zu kürzen, damit wir Platz für die Autos gewinnen. Das wurde abgelehnt. Jetzt stehen aber immer 3 Autos auf dem Platz und siehe da, mein Fotos beweist, daß man nicht rein fahren kann bzw. nicht mehr aussteigen kann. Das betrifft nun alle Eigentümer die dort ein Stellplatz haben. Nun meine Frage: Welche Rechte habe ich oder die anderen Eigentümer die Stellfläche vergrößern zu lassen? Muss man da einen Antrag stellen und benötigt man da einen Beschluß? Oder muß mna sich damit abfinden, dass es einfach so ist und nicht mehr alle Fahrzeuge gleichzeitig dort parken können?
10 Antworten
Das geht leider nur über einen Beschluss auf der Eigentümerversammlung wo dann über diese Maßnahme abgestimmt werden muss.
Dafür ist ein Antrag bei der Verwaltung der Wohnanlage nötig. Die Mehrheit der Eigentümer muss dem Antrag zustimmen um einen gültigen Beschluss zu erwirken.
Die Kosten für die Erweiterung der Stellplätze ist dann grundsätzlich von den entsprechenden Stellplatzeigentümern zu tragen.
Dieses Problem bestimmt inzwischen zunehmend die Situation in etlichen Eigentümergemeinschaften , auch bei Tiefgaragen Stellplätzen, da die Autos immer größer geworden sind und die Stellplätze inzwischen zu klein sind.
ich bin auch in einer MFH als Beirat , sobald es an die Bequemlichkeit und den Geldbeutel der Eigentümer geht lehnen die das ab.
Ich würde mir an deiner Stelle eine Garage mieten, ein Auto das immer im Freien Steht ist nicht gut.
Leider ist das keine Lösung für das Problem, das 4 von 11 Eigentümer haben...
Zudem: Was kostet es eine Hecke etwas zu kürzen???
Da können Sie nichts machen, sondern nujr mit dem Hoffnugnswert auf weniger beretis vorhanden geparkte Autos hoffen oder den andern Eigentümern einen oder alle Plätze zu einem unwiderstehlichen Preis abkaufen!
Hast Du denn auch vorgeschlagen, dass alle dafür anfallenden Kosten allein von den vier Nutzern getragen werden und die 1000stel Berechnung dennoch auf dem alten Stand bleiben kann, wenn die anderen Eigentümer das möchten? Weil ich vermute mal, dass gerade diese Punkte die Hausverwaltung davon abhält, einer Änderung zuzustimmen.
Kannst diesen Vorschlag ja mal machen. So bekommt ihr vier vielleicht doch die Möglichkeit etwas zu eurem Vorteil zu ändern, ohne dass es zu Lasten der anderen geht. Einen rechtlichen Anspruch darauf hast Du nämlich leider nicht.
Solche Baumaßnahmen müssen immer von der Wohneigentumsgemeinschaft im Rahmen einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Da jeder Eigentümer, der einen Stellplatz besitzt, auf eigene Kosten an der Erweiterung beteiligt wird, wird dies natürlich abgelehnt.
Ich würde die Problematik, so wie Du sie hier dargestellt hast, auch mit Fotos und ggfs. auch messtechnisch für die nächste Eigentümerversammlung als TOP mit in die Versammlung nehmen, und erneut einen Beschlussantrag stellen.
Ansonsten bleibt dir nur noch der Klageweg, weil dir die Nutzung deines Stellplatzes, welche wahrscheinlich als Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen ist, nicht wahrnehmen kannst. Ob man sich damit allerdings für das zukünftige Zusammenleben einen Gefallen tut, sei mal dahingestellt.
Man hat nur die Nutzungsrechte für den Parkplatz gekauft, das ist nur im Kaufvertrag, aber nicht im Grundbuch, da das Grundstück der Allgemeinheit gehört, das kann man nur bei der Eigentümerversammlung klären, bei uns sollte die Verbreiterung pro Stellplatz 75,-€ kosten, 3 von 12 wollen nicht mal das bezahlen 🤦♂️
Nein habe noch gar nichts vorgeschlagen weil ich keine Ahnung habe und das Problem die Verwaltung mit den Eigentümern klären soll.