Andere Zentraluhr-Regeln für Gehbehinderte?
Hallo.
Ich habe beim Stettbach Bahnhof diese Beschilderung gesehen. Welches darauf hindeutet, dass man max. 1 Stunde parkieren darf. Selbsterklärend. Bei den Parkplätzen für normale Fahrzeuge, hat es dazu auch ein Zeichen der Parkuhr (abb. 2)
Bei den Parkplätzen für Einsatzfahrzeuge und Gehbehinderte, hat es jedoch nicht das Zeichen der Parkuhr. Heisst das, dass die passenden Gruppen hier nicht zahlen müssen oder ist das ein "Druckfehler"?
Danke für eure Antwort.
LG!
2 Antworten
Bei den Parkplätzen für Einsatzfahrzeuge und Gehbehinderte, hat es jedoch nicht das Zeichen der Parkuhr. Heisst das, dass die passenden Gruppen hier nicht zahlen müssen.
Nicht so ganz. Personen mit einem Parkausweis für Schwerbehinderte brauchen nichts zu zahlen. "Nur" eine Behinderung, auch eine Gehbehinderung, berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze.
dass man max. 1 Stunde parkieren darf
korrekt, und genau aus dem Grund ist eine Parkuhr auszulegen.
parkst ohne, gibts nen Knöllchen
Ja, solange man die Behindertenparkkarte hat, darf man darauf parkieren.
Jedoch wiederspricht das jetzt die Antwort von peterobm, welcher meint, das alle dafür zahlen müssen.