Darf man so parken?

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Das blaue P-Schild bedeutet "Parken auf Gehwegen". Damit ist klar, dass es sich bei dem Streifen nach der Vorstellung der Behörde um einen Gehweg handelt. Somit ist ebenfalls klar, dass das Parken nur im Bereich der P-Schilder erlaubt ist.

Der nicht abgesenkte Bordstein als bauliche Trennung unterstreicht zusätzlich die Ansicht, dass es sich um einen Gehweg handelt.

Die unbefestigte Oberfläche würde das Parken aber selbst im Fall eines Seitenstreifens verbieten.

ich würde sagen ja, auf dem Parkstreifen darf man parken, aber eben nicht an der Straße. man darf nur nicht rechts über die Straße fahren, wenn man nicht dort wohnt, oder dort Leute besuchen will.


KevinHP  12.06.2025, 10:54

Deine Grammatik/Rechtschreibung hat sich über die Zeit deutlich verbessert. Das gefällt mir sehr. :) Vielen Dank, dass du dir Mühe gibst!

Man könnte argumentieren, dass der Streifen ausreichend befestigt ist, um darauf parken zu können (§ 12 Absatz 4 Satz 1 StVO). Allerdings sollte das wohl eher ein Grünstreifen sein und kein Kiesboden.

Dementsprechend bin ich der Meinung, dass dieser Grünstreifen nicht zum Befahren geeignet ist.

Die Beschilderung mit dem "Parken Ende"-Schild bestärkt das ja zusätzlich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Sehr interessante Konstellation.

Lt. dem 314 soll Quer auf dem Fußweg geparkt werden. Aber weder gibt es einen Fußweg noch ist der Seitenstreifen durchgängig breit genug.

Rein technisch gesehen würde ich das eher als Grünstreifen einordnen. Aber egal.

Das absolute Halteverbot gilt nur auf der Straße. Ist also für den Parkvorgang abseits der Straße unerheblich.

Ich würde Ja sagen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung