MPU, genanntes Datum fehlerhaft?

2 Antworten

Meine Vermutung ist, dass die beiden Daten einfach nur vertauscht wurden.

Heißt = die Einverständniserklärung sollst du bis zum 15. Juli zurückschicken und das Gutachten sollte bis spätestens zum 5. Oktober bei der FEB vorliegen. Alles andere würde auch wenig Sinn machen, denn es braucht ganz sicher keine 9 Monate (von Okt. '25 bis Juli '26) um das Gutachten zu erstellen.

Übrigens handelt es sich hier nicht um eine MPU, sondern um ein ärztliches Gutachten.


kubamax  07.07.2025, 08:32

Braucht ein Arzt eine Akte über das Vergehen? Ich glaube nicht.

Das ist kein Fall für Fahrerlaubnis-Experten, sondern für Mathematiker. 😁

Und der würde ziemlich schnell erkennen, dass es sich in der Tat um einen Logik-Fehler handelt. Man kann dir keine Zeit bis zum 5. Oktober geben (der zudem ein Sonntag ist), wenn das Gutachten schon am 15. Juli, also in 10 Tagen, vorliegen soll.

Darum kannst du getrost von 2026 ausgehen. Es ist aber auch nicht verboten, den Sachbearbeiter bei der Rücksendung deiner Antwort darauf aufmerksam zu machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung