MPU, genanntes Datum fehlerhaft?
Guten Abend,
Ich habe heute unten angehängtes Schriftstück erhalten.
Dort steht, ich soll das Gutachten bis zum 15. Juli abgeben.
Darunter dann, dass ich die Einverständniserklärung bis zum 5. Oktober angeben soll.
In der Erklärung soll ich die Begutachtungsstelle nennen, dort wo ich die MPU machen soll...
Und dann anschließend schickt die Führerscheinstelle meine Akte an die Begutachtungsstelle...
Verstehe ich das richtig, dass hier n zahlen dreher vorliegt, seitens der Behörde und es mit dme Gutachten 15. Juli 2026 sein sollte?
Den anders kann ich mir das nicht erklären.
Einige würden sagen, ruf doch Montag da an, Problem ist, dass mein Kopf ziemlich rattert....
Grüße 👋
ps. Es handelt sich hier bei der MPU nicht um Drogen, oder Alkohol, sowie Verkehrsregelverstöße im eigentlichen Sinne.
Sondern um eine private Auseinandersetzung zwischen mir und meiner Ex Freundin welche wir öffentlich geführt haben und wo das Auto mit bei war ...
2 Antworten
Meine Vermutung ist, dass die beiden Daten einfach nur vertauscht wurden.
Heißt = die Einverständniserklärung sollst du bis zum 15. Juli zurückschicken und das Gutachten sollte bis spätestens zum 5. Oktober bei der FEB vorliegen. Alles andere würde auch wenig Sinn machen, denn es braucht ganz sicher keine 9 Monate (von Okt. '25 bis Juli '26) um das Gutachten zu erstellen.
Übrigens handelt es sich hier nicht um eine MPU, sondern um ein ärztliches Gutachten.
Das ist kein Fall für Fahrerlaubnis-Experten, sondern für Mathematiker. 😁
Und der würde ziemlich schnell erkennen, dass es sich in der Tat um einen Logik-Fehler handelt. Man kann dir keine Zeit bis zum 5. Oktober geben (der zudem ein Sonntag ist), wenn das Gutachten schon am 15. Juli, also in 10 Tagen, vorliegen soll.
Darum kannst du getrost von 2026 ausgehen. Es ist aber auch nicht verboten, den Sachbearbeiter bei der Rücksendung deiner Antwort darauf aufmerksam zu machen.