MPU umsonst gemacht?

3 Antworten

das einer der genannten Gründe eine fehlende 12-monatige Abstinenz ist, welche als "grundlegende Vorraussetzung" bezeichnet wird

Die "grundlegende Voraussetzung" wird nur in deinem speziellen Fall gegolten haben und gilt nicht generell.

Ich muss dem Antwortgeber "apfelbus" hier schon zustimmen, dass du dich im Zuge deiner Vorbereitung damit auseinander hättest setzen müssen was genau für die MPU von dir erwartet wird. Da der fehlende AN aber nur einer der Gründe gewesen zu sein scheint, ist hier von einer gänzlich ungenügenden Aufarbeitung auszugehen.

Ich wurde allerdings weder von der MPU- noch Führerscheinstelle jemals darauf hingewiesen, dass ich eine Abstinenz machen muss.

Die bekommt sowieso niemand. Die FEB hat nicht die Kompetenz um AN zu fordern und die MPU-Stellen dürfen nicht beraten. Das fällt alles in die eigene Pflicht der Vorbereitung.

Ich hätte übrigens in dem Zeitraum von meiner Trunkenheitsfahrt bis zur MPU zeitlich keine 12-monatige Abstinenz absolvieren können.

Das ist -lapidar gesagt- egal. Die Behörde muss nur den Zeitraum so lange bemessen um eine MPU ablegen zu können, ob das von der Zeit her (z.B. für AN) ausreicht, ist für die FEB nachrangig. Du hättest ja eine Fristverlängerung beantragen können...

Ich gebe dir den gutgemeinten Rat dir externe Hilfe (z.B. einen Verkehrspsychologen) für die Vorbereitung zu suchen, denn nur das Weiterführen der AN auf 12 Monate wird vermutlich nicht ausreichen, denn auch die Aufarbeitung deiner Geschichte, die Gründe deines Trinkverhaltens, deine Verhaltensänderung und Stabilität, sowie deiner Vermeidungsstrategien müssen passen um ein pos. Gutachten zu erhalten.


Damanf  14.12.2024, 00:47

Die "grundlegende Voraussetzung" gilt definitiv, macht ja auch Sinn und nebenbei bringt es noch Kohle rein.

Abgesehen davon dass ich nicht glaube dass niemand erwähnt hat dass 12 Monate Abstinenz Bedingung sind - liegt das für durchschnittlich Begabte nicht auf der Hand? Falls wirklich nicht, man kann ja fragen, im Netz nachlesen, zu einer Beratungsstelle gehen... aber nein, macht man alles nicht und die Anderen sind dann schuld.


Gnurfy  10.12.2024, 17:43
macht man alles nicht und die Anderen sind dann schuld.

Was ist das denn schon wieder für eine unsachliche Antwort auf eine vernünftige Frage?

Das können wir Dir leider ohne nähere Details zu den Fragestellungen Deiner MPU, Deiner verkehrsrechtlichen Vorgeschichte, den Tatumständen und der vorwerfbaren BAK Deiner letzten TF nicht genau sagen.

Ziehe nun aber bitte erst mal unverzüglich Deinen Antrag auf FE-(Neu-)erteilung bei der FSST sofort wieder zurück und lasse das negative GA der Behörde keinesfalls in die Hände gelangen.

Für eine reine (erstmalige) TF wäre die sofortige Forderung nach 12 Monaten Mindestabstinenz eher untypisch, wenn das ganze nicht schon bereits mehrfach, und / oder schon massiv im Hochpromillebereich geschah.