Führerschein wieder bekommen nach THC Grenzwert Erhöhung?
Hallo Leute,
ich habe folgende Frage. Vor rund 8 Monaten habe ich meinen Führerschein aufgrund von einem THC-Wert von 1,2 NG (1,0=Grenzwert) abgeben müssen. Nun wird demnächst ja sehr wahrscheinlich der Grenzwert erhöht. Meine Frage ist, könnte ich falls ein neuer Grenzwert kommt gegen die MPU plädieren und meinen Führerschein ohne MPU zurückbekommen? Die MPU Rechnung kommt demnächst an weshalb ich noch am zweifeln bin ob ich diese bezahlen und machen sollte? Zur Info war noch in der Probezeit als ich den Führerschein abgenommen bekommen habe.
Danke im voraus✌️
2 Antworten
Ich hatte einen Grenzwert von 0,7 ng/ml THC im Blut und habe die selbe scheiße am Hals und mache damit schon fast 3 Jahre rum. Es gibt nämlich das sogenannte Trennungsgebot welches besagt das , sobald der Konsum nicht vom Fahren getrennt ist, wird eine MPU angeordnet. und das ist er offensichtlich nicht in den Augen des Gesetzes sobald irgendwas im Blut ist, daher verstehe ich diesen Grenzwert nicht, weil bei mir hat er rein gaar nichts ausgesagt. Ich weiß nicht ob es bei mir daran lag dass ich noch in der Probezeit war oder ob es noch einen zusätzlichen Grenzwert für den Abbaustoff THC-COOH gibt.
Das Bundesverwaltungsgerichturteil vom 11.04.2019 (BVerwG Az.: 3 C 13.17 hier nachzulesen...) kippt die gerichtliche Praxis, nach der eine Fahrerlaubnisentziehung bei einem gelegentlichen Konsumenten bereits bei seiner ersten Fahrt unter THC-Einfluss über dem Grenzwert möglich war. Wer also in eine Verkehrskontrolle geraten ist und dann bei einer Blutentnahme einen aktiven THC-Wert von über 1 ng/ml wurde der Führerschein entzogen. Dies ist nun nicht mehr so einfach möglich. Im Leitsatz der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es:
Ausführliche Informationen zur Rechtsprechung findest du hier:
Gegen eine (rechtswidrige) MPU-Anordnung vorzugehen lohnt sich daher, wenn Sie Ihren Führerschein behalten wollen.
Ich konnte den einmaligen Probierkonsum meines Mandanten aber problemlos darlegen. Die Fahrerlaubnisbehörde tat dies als reine Schutzbehauptung ab und entzog den Führerschein. Da blieb nur noch die Klage beim Verwaltungsgericht, dass die Fahrerlaubnisentziehung tatsächlich aufhob. Mein Mandant konnte seinen Führerschein behalten. Für Interessierte ist das Urteil hier nachzulesen...