Neuer THC Grenzwert, was ist nun mit der MPU?

4 Antworten

Es gibt einen Unterschied zwischen "soll erhöht werden" und "wurde erhöht".

Nach wie vor gilt der alte Grenzwert, und so lange er gilt, kommst du um die MPU nicht herum. Ob sich nach einer möglichen Änderung der Rechtslage auch für dich etwas ändert, kann ich nicht sagen.

Du hättest jetzt die Möglichkeit, den Antrag zurückzuziehen und ihn später neu zu stellen. Ob das etwas hilft, steht aber noch in den Sternen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
dankeyaya123  30.03.2024, 08:08

Danke sehr ich hab eine Frage und es wär so lieb wenn du sie beantworten würdest bitte

Ich wurde vor ca. 3 Jahren mit ein wenig Cannabis erwischt, (unter 5 Gramm) und ein Fahrlehrer hier in München (Bayern) hat gesagt das wenn ich jetzt den Führerschein hier in München anfange, das es sein kann das sie ein Abstinenznachweis von mir wollen.

Weiß du ob man in so einem Fall in Berlin den Führerschein ohne Abstinenznachweis machen kann?

Oder bzw. wenn ich in München den Führerschein anfrage und die sagen ich muss ein Abstinenznachweis mitbringen kann ich es so machen das ich danach später dann in Berlin den Führerschein anfrage und die kein Abstinenznachweis von mir wollen?

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Knochi1972  30.03.2024, 13:33
@dankeyaya123

Im Detail kann ich dir das nicht beantworten, weil ich nicht weiß, ob das überhaupt unterschiedlich gehandhabt werden darf. Vorstellen kann ich mir das allerdings nicht.

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FrageNichtMich  07.04.2024, 19:05

Könnte die Frage auf meinem Profil schon wieder löschen :D

Hab gedacht der Wert wurde schon geändert 🫣

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Nein, es gilt der gesetzliche Grenzwert des Tatzeitpunktes

Ich habe eben auch eine Frage gestellt, weil ich es nicht fassen konnte..

Ich wurde vor 2 Jahren mit 3,6 Aktiv und ca. 50 Langzeitwert erwischt.

Gestern bei der Führerscheinstelle (Hessen) sagte mir mein Sachbearbeiter, dass ich meinen Vorläufigen Führerschein abholen kann. Sie wollen doch keine MPU, weil sie keinen Missbrauch festgestellt haben und bei 1. Vergehen ein Auge zu drücken.

in 3 Wochen habe ich meinen richtigen Führerschein wieder. Aber ich traue dem Braten noch nicht so wirklich..

FrageNichtMich  17.04.2024, 12:45

Was hast du denn gefragt? Bzw. was hast du angesprochen, dass der Sachbearbeiter dir diese Antwort gegeben hat 🙈

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ItzD4nny  17.04.2024, 13:09
@FrageNichtMich

Also eigentlich war ich dort, um die MPU-Geschichte ins Rollen zu bringen. Ich hatte die nötigen Papiere dabei, die ich vor Ort abgegeben hab. Als ich gefragt hab, was als nächstes kommt (ich ging ja von MPU aus), bot er mir stattdessen den Lappen an. Ich bin also nicht explizit auf ihn zugegangen, um zu fragen. Aber wie ich jetzt die letzten Tage mitgekriegt habe, kannst du dort einfach anrufen und fragen, ob nach dem neuen Gesetz dein Fall neu aufgerollt wurde.

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Also du gefahren bist, hat der alte Grenzwert gegolten. Das wusstest du. Also beschwer dich nicht.

Wenn die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnet, wirst du die wohl machen müssen.

FrageNichtMich  07.04.2024, 19:04

Eine Änderung besagt jedoch deutlich, dass der Grenzwert zu niedrig angesetzt wurde.

Also ich finde das beschweren schon gerechtfertigt.

Einträge ins Führungszeugnis (wie z.B. Anbau, Besitz, o.Ä) werden schliesslich auch nachträglich (auf Anfrage) getilgt 🫠

Solange es im neinen Gesetzesentwurf natürlich legal ist.

Also berechtigte Frage, stelle sie mir auch. Auf meinem Profil frsge ich sogut wie das selbe 😁👌

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HfPol110  07.04.2024, 19:22
@FrageNichtMich

Nein, ich finde die Amnestie Regelung schwachsinnig. Denn zum damaligen Zeitpunkt war das ganze strafbar und das wusste er auch.

Wieso sollte man also im Nachhinein damit durchkommen?

Daher kann man sich meiner Meinung nach nicht beschweren.

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