Mit 34 zu schnell geblitz vor antritt am Aufbauseminar in der Probezeit, was sind die Konsequenzen?
Hallo, ich hatte einen Unfall in der Probezeit (A-Verstoß) und muss an einem Aufbauseminar teilnehmen, noch hat es allerdings nicht angefangen aber ich wurde innerorts mit 34km/h zu schnell geblitzt, im Internet habe ich gelesen, dass ich vor Antritt am ASF „nur“ eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer Verkehrspsycholgischen Beratung bekomme. Kann ich trotzdem eine Führerscheinsperre bekommen also dass mir der Führerschein für paar monate entzogen wird und ich ihn neu beantragen muss oder gar ganz weg ist oder hebt sich dass auf dadurch dass ich noch nicht beim ASF war. Wäre sehr erfreut wenn mich jemand über die möglichen Konsequenzen aufklären könnte.
Vielen dank
4 Antworten
Außer dem normalen Bußgeld, Punkt(en) und einem Fahrverbot, wenn der Verstoß innerorts begangen wurde, hat das speziell für die Probezeit keine weiteren Folgen.
gelesen, dass ich vor Antritt am ASF „nur“ eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer Verkehrspsycholgischen Beratung bekomme
Nein. Das wäre die Folge nach Teilnahme an einem Aufbauseminar, §2a StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
(...)
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
Ja, der A-Verstoß bleibt bis auf Punkte, Geldstrafe und Fahrverbot folgenlos. Die Probezeitmaßnahmen erfolgen stufenweise. Erst wenn eine Stufe abgeschlossen ist, kann die nächste angeordnet werden.
Ja, der Führerschein wird wohl weg sein.
Mächtig Geld und Laufen ist angesagt.Wenn damals schon eine psychiatrische Beratung angestrebt wurde, kann dieses mal eine MPU daraus werden.
Dass Bedeutet dass ich einen weiteren A-Verstoß eingetragen bekomme, 2 punkte, geldstrafe und 1monat Fahrverbot aber keine weitern folgen da ich noch nicht beim Aufbauseminar war, hab ich dass so richtig verstanden?