Mit 34 zu schnell geblitz vor antritt am Aufbauseminar in der Probezeit, was sind die Konsequenzen?

4 Antworten

Außer dem normalen Bußgeld, Punkt(en) und einem Fahrverbot, wenn der Verstoß innerorts begangen wurde, hat das speziell für die Probezeit keine weiteren Folgen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
gelesen, dass ich vor Antritt am ASF „nur“ eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung der Teilnahme an einer Verkehrspsycholgischen Beratung bekomme

Nein. Das wäre die Folge nach Teilnahme an einem Aufbauseminar, §2a StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
(...)
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

patrick238 
Beitragsersteller
 04.07.2025, 12:42

Dass Bedeutet dass ich einen weiteren A-Verstoß eingetragen bekomme, 2 punkte, geldstrafe und 1monat Fahrverbot aber keine weitern folgen da ich noch nicht beim Aufbauseminar war, hab ich dass so richtig verstanden?

migebuff  04.07.2025, 16:44
@patrick238

Ja, der A-Verstoß bleibt bis auf Punkte, Geldstrafe und Fahrverbot folgenlos. Die Probezeitmaßnahmen erfolgen stufenweise. Erst wenn eine Stufe abgeschlossen ist, kann die nächste angeordnet werden.

Ja, der Führerschein wird wohl weg sein.

Mächtig Geld und Laufen ist angesagt.Wenn damals schon eine psychiatrische Beratung angestrebt wurde, kann dieses mal eine MPU daraus werden.