Ab wann tüv bei Selbstgebautem gefährt?

3 Antworten

Wenn das Fahrzeug nicht abgenommen und nicht versichert ist, darfst du damit im öffentlichen Verkehrsraum nirgendwo fahren.

Die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Pflichtversicherungsgesetz schließen nur Kraftfahrzeuge bis 6 km/h von ihren Regelungen aus.

Die Fahrerlaubnisverordnung nimmt nur Kraftfahrzeuge bis 6 km/h von der Fahrerlaubnispflicht aus, und das auch nur dann, wenn es sich um Zugmaschinen, Flurförderzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen handelt.

Da dein Rasenmähermotor wohl über 50ccm hat und kein Diesel ist, muss dein Eigenbau als vollwertiger PKW der Fahrerlaubnisklasse B eingestuft werden.

Das Vorhaben ist somit noch schwerwiegender, als wenn du mit einem nicht versicherten und nicht zugelassenem Auto fahren würdest, denn dieses hätte im Gegensatz zu deinem Eigenbau wenigstens eine Betriebserlaubnis.