Ab wann tüv bei Selbstgebautem gefährt?
Hallo liebe Beantworter, könnt ihr mir sagen ab wann ich bei einem: Selbstgebauten, Mit Rasenmäher Motor, 40-50km/h schnellen „GoKart“ TÜV brauche bzw. ob ich damit auf dem Fahrrad Weg oder so Fahren darf. Möchte nämlich nicht dass es einkassiert wird oder ich Strafe Zahlen muss.
3 Antworten
Wenn das Fahrzeug nicht abgenommen und nicht versichert ist, darfst du damit im öffentlichen Verkehrsraum nirgendwo fahren.
Die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Pflichtversicherungsgesetz schließen nur Kraftfahrzeuge bis 6 km/h von ihren Regelungen aus.
Die Fahrerlaubnisverordnung nimmt nur Kraftfahrzeuge bis 6 km/h von der Fahrerlaubnispflicht aus, und das auch nur dann, wenn es sich um Zugmaschinen, Flurförderzeuge oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen handelt.
Da dein Rasenmähermotor wohl über 50ccm hat und kein Diesel ist, muss dein Eigenbau als vollwertiger PKW der Fahrerlaubnisklasse B eingestuft werden.
Das Vorhaben ist somit noch schwerwiegender, als wenn du mit einem nicht versicherten und nicht zugelassenem Auto fahren würdest, denn dieses hätte im Gegensatz zu deinem Eigenbau wenigstens eine Betriebserlaubnis.
Du kannst sowas durchaus auf StVO-konform umbauen und zulassen, ist aber nicht billig: https://www.youtube.com/watch?v=D3f0tJkG2Ak
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