Muss ich mit meinem Rennrad mich an Tempolimits halten?
Bin mal 70 km/h einen Berg runter gefahren, an dem 30 km/h gilt.
Was passiert, wenn man geblitzt wird oder die Polizei das sieht, die können das doch nicht nachweisen ohne Kennzeichen etc.
18 Antworten
Ja, musst du. Zeichen 274 gilt für Fahrzeuge aller Art, somit auch für Fahrräder. Allerdings gibt es keinen Eintrag im amtlichen Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsverstöße mit dem Fahrrad, die jeweilige Ordnungsbehörde müsste daher ein einzelfallbezogenes Bußgeld festsetzen. Faktisch dürfte dergleichen nur sehr selten und in absoluten Extremfällen verfolgt werden. Beweisbar sind in der Praxis ohnehin nur Fälle, in denen eine Täterfeststellung vor Ort erfolgt.
Nicht für Fahrräder gelten übrigens die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen aus § 3 Abs. 3 StVO (z. B. die 50 km/h innerorts), diese gelten nur für Kraftfahrzeuge.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Du meinst, Fahrradfahrer müssen (vorbehaltlich abweichender Limits) innerorts mindestens 50 km/h fahren und außerorts 100 km/h?
Nein :D Es geht immer noch um die zulässige Höchstgeschwindigkeit, nicht um eine Mindestgeschwindigkeit.
Mea culpa, habe nicht richtig gelesen und war gedanklich beim § 3 Abs. 2 StVO, nicht beim § 1 Abs. 2 StVO ;)
Du hast natürlich insofern Recht, als dass § 1 Abs. 2 StVO und § 3 Abs. 1 StVO auch für Fahrräder gelten.
Zitat Overloard1337 Ersteller:
Noch nie Probleme gehabt, wo kein Kläger kein Richter! Gibt wichtigeres in DE!
Mal von dem Unsinn abgesehen.
Zitat Overloard1337 Ersteller:
Was passiert, wenn man geblitzt wird oder die Polizei das sieht, die können das doch nicht nachweisen ohne Kennzeichen etc.
Wenn die Polizei das sieht, können sie das sehr wohl "nachweisen", denn die werden regelmäßig geschult Geschwindigkeiten zu schätzen.
Da sie zu zweit sind (die Polizei), hast Du keine Chance ohne Strafe davonzukommen, denn es ist einfach 30 km/h von 50 km/h und erst recht von 70 km/h durch Schätzen zu einzuordnen.
Haben die nen Tacho im Kopf? Dann sollten die mal zu Wetten DASS Gehen!
Lies noch einmal gaaaanz langsam, was ich geschrieben habe.
OK, ich helfe Dir gerne:
Wenn die Polizei das sieht, können sie das sehr wohl "nachweisen", denn die werden regelmäßig geschult Geschwindigkeiten zu schätzen.
Da sie zu zweit sind (die Polizei), hast Du keine Chance ohne Strafe davonzukommen, denn es ist einfach 30 km/h von 50 km/h und erst recht von 70 km/h durch Schätzen zu einzuordnen.
Bei uns gibt es auch einen Berg an dem sich die Radfahrer auch eine Spaß machen. Unten ist ein Blitzer bei 50 km/h. Und natürlich sind die schneller als 50. Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer wie andere und müssen sich an Geschwindigkeitsbeschänkungen halten. Allerdings sind bei Radfahrer Geschwindigkeitsmesser (Tacho) nicht vorgeschrieben.
Ja natürlich. Auch ein Fahrrad ist ein Verkehrsmittel. Wenn du Vergehen mit einem Fahrrad hast, kann man in einigen Fällen sogar den normalen Führerschein verlieren. Wenn ein Blitzer dich erwischt, wird das zwar eher unwahrscheinlich geahndet, weil das Rad ja kein Nummernschild hat, das dich ausfindig machen kann, aber es gibt ja auch reguläre Polizeikontrollen. Ich würde da also nichts riskieren...
Ein Fahrrad braucht keinen Tacho, darum können sie dich auch nicht wegen Geschwindigkeit büssen.
Ob es allzu klug ist, mit 70 auf dem Fahrrad durch eine 30er Zone zu brettern, ist aber eine andere Frage...
EDIT:
Meine Aussage gilt nur in der Schweiz...
Falsch. Du brauchst keinen Tacho, ist korrekt. Aber das spricht dich nicht frei davon, die Verkehrsregeln einzuhalten. Es obliegt deiner Verantwortung, dafür zu sorgen. Wenn du das mit Leitpfosten, Türabständen und der verstrichenen Zeit, bis zu diese passierst, funktioniert, Super. Ansonsten hast du ein Problem. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Genauso wenig, wie du, wenn du 1956 den Führerschein gemacht hast, nicht heute in Umweltzonen, mit einer "Möhre" fahren kannst, die bestenfalls ne "rote" Umweltampel bekäme, und dich damit raus reden, daß du das nicht kennst. Du bist verantwortlich, die Infos zu beschaffen. Andernfalls hast du die Konsequenzen eben zu tragen.
Anscheinend ist es in der Deutschland tatsächlich so...
In der Schweiz gelten keine Tempolimits für normale Fahrräder. Man muss lediglich "rücksichtsvoll" fahren.
Weiß ich nicht. Bei uns in Deutschland gilt nur das generelle Tempolimit von 50 Km/h nur für Kraftfahrzeuge. Bei Radfahrern gilt, wie übrigens für alle, daß du auf Sicht fahren mußt, also, innerhalb der Sichtweite jederzeit anhalten können mußt. Lustig, daß Leute meinen, Sie könnten durch Kurvenreiche Landstraßen, im Wald, mit 100 Km/h +x fahren, weil es steht ja nichts da, daß ein Tempolimit wäre. Braucht es nicht. Du kannst nicht um Kurven schauen. Wenn in der Kurve ein Pannenfahrzeug, Radfahrer, Fußgänger sind, und Gegenverkehr kommt gerade, daß du auf die Gegenspur ausweichen kannst, hast du voll Schuld. Und das komplett und zurecht. Bei 70 hättest noch halten können, bei 100 knallst da noch mit fast 80 Sachen auf das "Hindernis".
Was ich bei der Schweiz super finde, ist die Sache mit dem Konsequenten ab 1 Km/h zuviel und ab 16 Km/h zuviel bist vor dem Kadi. Allerdings das andere, von wegen "ausreichend Seitenabstand" beim überholen von Radfahrern etc... ist komplett veraltet und inkonsequent!
Nicht direkt, aber dennoch hat man sich meines Erachtens nach § 1 Abs. 2 StVO an ihnen zu orientieren.