Sollte man Tempolimits reformieren?

9 Antworten

insbesondere morgens oder abends bei dichtem Verkehr. 

Da sind sicher keine 320 möglich.

Nein.

Was mich an Deinem Vorschlag vor allem stört ist die Anpassung der max. Geschwindigkeit an einen bestimmten Straßentyp (Landstraße, Bundesstraße, Autobahn). Der drückt aber eigentlich nur aus, wer der Straßenbaulastträger ist und nicht, wie gut die Straße ausgebaut ist, wie über- oder unübersichtlich sie ist, ob die durch unbewohntes, mäßig bewohntes oder dicht bewohntes Gebiet führt, ob es ggfs. Wildwechsel gibt oder in welchem Zustand sie sich befindet usw.
Und genau DAS sind eigentlich die Kriterien, nach denen sich die Geschwindigkeitsbegrenzung richten sollte und richtet.

30 in einer Stadt, 50 in einem Dorf oder einer Gemeinde, 

Das ist schon mal völliger Blödsinn. "Dörfer" gibt es organisatorisch nicht - nur Gemeinden, die eben auch Stadtrecht haben können, dann also Städte sind.

Und warum sollte man in einer Stadt grundsätzlich weniger schnell fahren dürfen als in einer Gemeinde? Wenn ich in die nächste Stadt schaue, dann gibt es da wunderbar ausgebaute, vierspurige Straßen, während sich hier im ländlichen Bereich teilweise keine zwei entgegenkommenden Fahrzeuge ohne auszuweichen begegnen können.

Ist doch alles so gut, wie es aktuell geregelt ist: Geschlossene Ortschaft (dichte Bebauung) 50 km/h, bei besonderer Verkehrslage "Tempo 30" oder "Zone 30" - und das völlig unabhängig davon, wo bzw. in welcher Gemeinde/Stadt.

 80–100 auf Landstraßen (kurvige eher 80 oder weniger, gerade 100

Und wo ist da nun die Änderung? Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt max. Tempo 100... und dort, wo das verkehrstechnisch nicht geht (z.B. in Kurvenbereichen und anderen unübersichtlichen Stellen), reduziert auf das max. mögliche Tempo (80, 70, ...).

 und 130–200 auf Autobahnen (kurvige eher 130, gerade eher 160 und mindestens für 5 km gerade 200).

Auch da sehe ich nun keinen großen Unterschied. Offiziell gibt es auf der Autobahn zwar keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung - tatsächlich kenne ich aber im Umkreis von 50 bis 100 Kilometern vielleicht gerade mal 20 km, wo es keine durch Schilder gesetzte Höchstgeschwindigkeit gibt.

Und dort, wo es wirklich keine Begrenzung gibt: Mal ganz ehrlich: Die wenigsten (!) fahren mehr als 180 km/h. Entweder, weil das die Autos gar nicht hergeben, weil die Fahrer sich nicht trauen oder weil ihnen der Sprit fürs Rasen zu teuer ist. Und ob man nun 200 km/h Höchstgeschwindigkeit festlegt oder gar keine, das spielt in meinen Augen nun auch keine Rolle mehr.
Meist sind es tatsächlich Motorradfahrer, die so rasen... und die werden das auch weiter tun, egal was erlaubt ist. Denn die haben ja kaum eine Strafe zu erwarten mangels Identifizierung (vorne kein Kennzeichen, Helm, ...).

 30 in einer Stadt, 50 in einem Dorf oder einer Gemeinde

Ergibt keinen Sinn.

80–100 auf Landstraßen (kurvige eher 80 oder weniger, gerade 100)
100 auf Bundesstraßen

Die Unterteilung in Landstraßen oder Bundesstraßen ergibt keinen Sinn. Es ist Wurst, was es ist. Wichtig ist, wie sie ausgebaut ist. Ich kenne hier Bundesstraßen, die für 100 zu kurvig sind und Landesstraßen, auf denen man auch 200 fahren könnte.

Bundes-/Landstraßen sind bereits limitiert, wenn es die Streckenverhältnisse nicht anders hergeben.

130–200 auf Autobahnen (kurvige eher 130, gerade eher 160 und mindestens für 5 km gerade 200).

Bezahlst du dann die armen Personen, die 13.210km Autobahn vermessen müssen damit festgelegt werden kann, wann 130, 160 oder 200 gilt?

320 auf einer kurvigen Autobahn fahren zu müssen, insbesondere morgens oder abends bei dichtem Verkehr.

Da fährt niemand 320.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L

Lass es einfach so wie es ist das hat sich bewährt.

Auf jeden Fall, ich würde für 30 in geschlossenen Ortschaften machen und nur in ausnahmen 50. Sowie auf der BAB 130 und die genauer kontrolieren.

Wenn man Grenznahe wohnt oder mal fährt ist es schon sehr heftig wenn die "Rasser" auf dem Ausland mal wieder ihre Boliden ausfahren müßen.