Fahrverbot?


03.09.2025, 15:25

Ach und 120 waren erlaubt

Du bekommst probezeit maßnahmen 50%
Du bekommst fahrverbot 25%
Kein fahrverbot aber Maßnahmen 25%
Eigene Erfahrung. 0%

4 Stimmen

4 Antworten

Ab 21 km/h zu schnell wird deine Probezeit verlängert.
Ab 41 km/h gibts definitiv Fahrverbot.

https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung


Was man eingibt kommt immer verschiedene sachen bei raus.

Daher schaut man nicht auf irgendwelchen Internetseiten, sondern in der entsprechenden Rechtsgrundlage. In diesem Fall dem Bußgeldkatalog. Damit ist nicht die gleichnamige private Internetseite gemeint, sondern Anhang 1 BkatV.

Geschwindigkeitsüberschreitungen
(...)
c) andere als die in Buchstabe a oder b genannten Kraftfahrzeuge
Lfd. Nr. 11.3.7 - Überschreitung in km/h: 41 – 50
Regelsatz in Euro bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften: 320€
Fahrverbot in Monaten bei Begehung außerhalb geschlossener Ortschaften: 1 Monat

Das ist der erste Regelsatz mit Fahrverbot (außerorts), auf ein Zitat der niedrigeren verzichte ich daher.

Dein Tacho darf maximal 10% + 4 km/h abweichen. Sollte der Hersteller das bei deinem Fahrzeug ausgeschöpft haben, könnte dein Tacho theoretisch bei 120 erlaubten km/h bis zu 180 km/h anzeigen, ohne dass du in den Bereich des Fahrverbots gerätst.

Ab einer vorgeworfenen Überschreitung von 21 km/h ist es ein A-Verstoß und es erfolgen Probezeitmaßnahmen.

Fahrverbot gibt es innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu viel (oder bei 2x ab 26 km/h innerhalb eines Jahres).

Bußgeldrechner

Kein fahrverbot aber Maßnahmen
Im Internet steht a oder b verstoß. Was man eingibt kommt immer verschiedene sachen bei raus.

Weil es unter unterschiedlichen Umständen auch unterschiedliche Strafen gibt. Ob innerorts oder außerorts (inkl. Autobahn), ob man mit Anhänger gefahren ist oder gar einen LKW...

Im netz steht einmal erst ab 41 außerorts zu schnell fahrverbot. Weil probezeit 1 mal.

Wenn du keinen Anhänger dran hattest und zum ersten Mal geblitzt wurdest, ist das so korrekt. Und nur weil du in der Probezeit bist, bekommst du nicht früher ein Fahrverbot.

Was dich erwartet, wenn dir nach Abzug der Toleranz letztlich >20 km/h Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit vorgeworfen werden, ist ein Punkt, eine Probezeitverlängerung und die Auflage eines Aufbauseminars.