Wer hat in einer Fahrradstraße vorfahrt?
Wer hat in folgender Situation vorfahrt.
Es handelt sich um eine Fahrradstraße die für KfZ frei ist. Folglich dürfen Fahrradfahrer dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren, der Radverkehr hat vorrang und mit einem Kfz darf der radverkehr weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Soweit zur Definition der Fahrradstraße lt. StVO
Nun gibt es dort Einmündungen. Grundsätzlich gilt dort rechts vor links.
Hat hier auch ein Kfz vorrang ggü dem Radverkehr wenn es von rechts kommt oder gilt der allgemeine Grundsatz für Fahrradstraßen das der Radverkehr vorrang hat?
10 Antworten
Die ersten drei Regelungen zum Verkehrszeichen "Fahrradstraße" hast du ja schon in eigenen Worten wiedergegeben (wobei ich nicht weiß, woher du die Aussage "der Radverkehr hat vorrang" hast, das steht dort nämlich nicht).
Fehlt nur noch Regelung Nr. 4, die da lautet:
Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.
Bei der Frage der Vorfahrt gibt es also keine Bevorzugung von Radfahrern. Es gelten die Vorfahrtsregeln, wie sie auch außerhalb einer Fahrradstraße gelten.
Das Warten in einer Vorfahrtsituation stellt kein "behindern" dar, sondern lediglich das Befolgen der Verkehrsregeln. Radfahrer, die in einer Fahrradstraße einen von rechts kommenden PKW durchlassen, werden nicht behindert, sondern ordnen sich den Regeln der StVO unter. So wie es in Regelung Nr. 4 niedergeschrieben ist.
Das Gebot, Radfahrer in einer Fahrradstraße nicht zu behindern oder gar zu gefährden, stellt keinen Vorrang im klassischen Sinn dar. Es ist eher eine Rücksichtnahme-Vorschrift.
Vorrang im Straßenverkehrsrecht regelt, wer zuerst fahren darf, wenn sich die Fahrtwege zweier Verkehrsteilnehmer überschneiden.
Wenn Radfahrer in einer Fahrradstraße pauschal Vorrang hätten, dürften sie beispielsweise
- an parkenden Fahrzeugen auf ihrer Seite trotz Gegenverkehr zuerst vorbeifahren
- beim Linksabbiegen trotz Gegenverkehr zuerst fahren
Dem ist aber nicht so. Daher ist die pauschale Formulierung, "Radfahrer haben in einer Fahrradstraße Vorrang" falsch.
Egal, ob Rad oder Auto, es gilt immer rechts vor links. Ein Auto muss ja auch bei rechts vor links für ein Fahrrad, das von rechts kommt, warten. Also muss auch ein Fahrrad für ein Auto warten.
Ein von rechts kommendes Kfz hat formell Vorfahrt nach § 8 StVO ("rechts vor links"), auch in einer Fahrradstraße, sofern keine andere Beschilderung die Vorfahrt regelt.
Ohne Beschilderung gilt m. E. rechts vor links
Hi, man hat extra die Vorfahrtsregeln allgemein und einfach gehalten.
So heißt es nicht, man hat Vorfahrt wenn...., sondern man hat Vorfahrt punkt.
Daher hat das rechte Fahrzeug Vorfahrt, egal wer da von links kommt.
In der stvo steht nicht ausdrücklich. Aber zb der ADAC, ADFC und verschiedene andere Medien schreiben dies zur Fahrradstraße. Außerdem ergibt sich das daraus das der Radverkehr nicht behindert werden darf und notfalls langsamer zu fahren ist.
Ja, aber gilt dies auch für kfz? Die würden ja den Radverkehr behindern wenn man wegen denen warten muss.