Zählt das als Vorfahrt Missachtung?

1 Antwort

Gerade Linksabbieger müssen eine besondere Vorsicht walten lassen. Wenn der Gegenverkehr gleichzeitig Grün hat, muss man aufpassen, was der Fahrer auf der Gegenspur tut. Gibt er kein Blinkzeichen, muss man davon ausgehen, dass er geradeaus fahren will. Das hat "Deine Freundin" offenbar vergessen, denn sie hätte nur soweit in die Kreuzung hineinfahren dürfen, dass der Gegenverkehr auch freie Bahn hat. Sie ist also definitiv zu weit in die Kreuzung hineingefahren.

Das Hupen des anderen Fahrers war unnötig, ist aber nachvollziehbar.

Und ja, das wäre eine Missachtung des vorrangigen (Gegen-)Verkehrs, wenn es zu einer Anzeige bzw. zu einem Unfall gekommen wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung