Darf man als Links-Abbieger bei grün in die Kreuzung vorfahren?

4 Antworten

Hier sind folgende drei Regelungen aus der StVO interessant/relevant:

1. § 37 Absatz 2 Nr. 1

An Kreuzungen bedeuten:
Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“.
Er kann nach den Regeln des § 9 abbiegen, nach links jedoch nur, wenn er Schienenfahrzeuge dadurch nicht behindert.

2. § 9 Absatz 3 Satz 1

Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen [...]

3. § 11 Absatz 1

Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

Besonders interessant für deine Frage ist § 11 Absatz 1 StVO. Wenn der Verkehr stockt, darf man nur in die Kreuzung einfahren, wenn man diese nicht zusätzlich blockiert.

In der von dir geschilderten Situation stockt der Verkehr "vor dir" nicht, zumindest wenn du das erste Auto an der Ampel bist. Du musst jedoch auf die entgegenkommenden Fahrzeuge warten. Warten kannst du auch im Kreuzungsbereich, da du niemandem im Weg stehst (der Querverkehr hat rot). Wenn die entgegenkommenden Fahrzeuge zum Stehen kommen, hast du den Kreuzungsbereich unmittelbar zu verlassen. Dadurch ergibt sich, dass wiederum für den Querverkehr, der dann grün bekommt, § 11 Absatz 1 StVO gilt, da "wegen dir" der Verkehr stockt.

Wenn du nicht das erste Auto auf der Linksabbiegerspur bist, handelt es sich ggf. um stockenden Verkehr. Hier ist relevant, wo du auf der Kreuzung zum Stehen kommen wirst. Daher empfiehlt es sich, zu warten, bis das Auto vor dir anhält, um zu sehen, ob für dich genug Platz ist. Tabu ist z. B. der Bereich für die Fußgänger. Passt du hinter dem ersten Auto nicht mehr hinter den Bereich der Fußgängerampel, greift für dich § 11 Absatz 1 (stockender Verkehr), also bleibst du an der Haltlinie stehen und wartest, bis das Auto vor dir weiter fährt. Wenn noch grün ist, kannst du fahren. Wenn nicht, bist du dementsprechend bei der nächsten Ampelphase dran.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO
RayBlue968 
Fragesteller
 06.04.2024, 08:22

Vielen Dank für die auaführliche Ermittlung und Schilderung. Ich bin gestern 2x selber über diesen "Knotenpunkt" unserer Stadt gefahren:

Tatsächlich ist es aus der Beschriebenen Richtung so, dass der Geradeausverkehr und Linksabbieger gleichzeitig Grün geschaltet bekommen.

Nach dem man den Geradeausverkehr durchgelassen hat, kann man problemlos links abbiegen. Mein Bruder sagte mir, er wäre beim letztem Mal als erster wartend vor der Ampel bei Grün in die Kreuzung eingefahren, konnte aber wohl nicht vor der Grün-Phase des Seitenverkehrs abbiegen – da in seiner Grün-Phase nur Autos aus dem Gegenverkehr geradeaus fuhren.

Auch interessant: auf unserem Rückweg kamen wir selber aus Richtung des vorherigen Seitenverkehrs und standen an der Ampel: wir konnten beobachten, dass auch andere in unserer Ausgangslage bei Grün zum Linksabbiegen (in unsere Richtung) in die Kreuzung einfahren.

Zudem gab es hier in unserer Einmündung ebenfalls eine Geradeaus- und eine Linksabbieger-Spur; allerdings hat hier die linke Spur eine auf der Ampel einen grünen Links-Pfleil! Ggü. genauso. Warum dann nicht gleich in allen Einmündungen? 🤷🏼‍♂️

Nach seiner Schilderung macht jedoch weiterhin keinen Sinn, bei Grün auf ein "Hindernis" zuzufahren, dass seit deren Rot-Phase einsehbar war (und dann auch noch von beiden Seiten fast schon in die Mangel nehmend; es sei denn man befindet sich in einem Fast & the Furious Film und ist der End-Gegner 🤔).

0

Nein, Du darfst erst in die Kreuzung einfahren, wenn Du nach Durchlassen des Gegenverkehrs danach auch zügig abbiegen kannst. Was ist denn, wenn auf einmal ein Rettungswagen oder die Feuerwehr auftaucht?

RayBlue968 
Fragesteller
 05.04.2024, 13:51

Ja: das macht Sinn. Weniger Sinn macht es aber Grün zu bekommen, ohne Fahren zu dürfen. Dann müsste halt nur für Linksabbieger Grün werden – ohne Gegenverkehr!

0
Eichbaum1963  05.04.2024, 21:01

@ZuumZuum, na, dann mach das mal... dann stehst du u. U. noch Weihnachten 2028 da.😂

0
KevinHP  05.04.2024, 22:43
Was ist denn, wenn auf einmal ein Rettungswagen oder die Feuerwehr auftaucht?

Das ist eine Ausnahmesituation. Dann nimmst du strenggenommen dem Gegenverkehr die Vorfahrt (welcher aber aufgrund des ankommenden Rettungswagens nicht auf die Kreuzung fahren darf) und verlässt die Kreuzung.

Eventuell ist aber im Kreuzungsbereich genug Platz, dass das Einsatzfahrzeug trotzdem durchkommt.

0

Wenn du eine Linksabbieger-Ampel auf Grün hast, kannst du fahren, falls die Kreuzung nicht dadurch blockiert wird. Und wegen Gegenverkehr musst du nicht warten, die müssten ja Rot haben, wen du Grün hast.

RayBlue968 
Fragesteller
 05.04.2024, 13:53

Sehe ich auch so. Macht so oder so keinen Sinn auf ein "Hindernis" loszufahren. Es soll schon Grabsteine gegeben haben, auf denen stand "Wenigstens hatte ich Vorfahrt."

0

Ja er darf vor fahren und der Querverkehr darf erst in die Kreuzung einfahren wenn diese frei ist.