Ich habe mich in der Fahrschule angemeldet 2500 Euro gezahlt und war dann 3 jahre nicht da?
Die Person beschreibt ein Problem, das vor 3 bis 4 Jahren mit einer Fahrschulanmeldung aufgetreten ist. Es wurden 2500 Euro gezahlt, jedoch wurde die Fahrschule nicht mehr besucht, und nun wird eine Rückzahlung angestrebt. Der Fahrlehrer hat erklärt, dass er 400 Euro von dem Betrag abziehen möchte, da mit diesem Geld bereits gearbeitet wurde. Die Anmeldegebühr von 250 Euro wäre ebenfalls verloren, was die Person akzeptieren kann.Allerdings möchte der Fahrlehrer zusätzlich dreimal die Anmeldegebühr abziehen, da sich der Betrag jährlich verlängert habe. Dies wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit dieser Abzüge auf, insbesondere, ob solche Gebühren erhoben werden können, wenn keine Vorauszahlung geleistet worden wäre. Die Person überlegt, ob es sinnvoll ist, einen Anwalt zu engagieren, um ihre Ansprüche durchzusetzen, oder ob sie einfach Pech gehabt hat. Sie bittet um Ratschläge in dieser Angelegenheit.