Autounfall! Wer ist dran schuld?

10 Antworten

Das Benützen eines Kfz stellt eine (erhöhte) Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer dar. Eine Schuld ist für eine Haftung nicht nötig. Auf Grund dieser Gefährdungshaftung gilt der Autofahrer als Verursacher (und nicht die Kakerlake) und er oder seine Versicherung muß für den Schaden aufkommen.

Wenn man ein Fahrzeug führt, trägt man die Verantwortung dafür. Das hört natürlich nicht auf, wenn irgendwas verrücktes unvorhergesehenes passiert. Sondern natürlich ist der Fahrer in deiner Story für den Unfall und die Folgen verantwortlich. Für Fremdschäden hat er verpflichtend eine Haftpflichtversicherung, für den eigenen Schaden hat er eine Krankenversicherung und vielleicht eine Kasko- und Unfallversicherung, ansonsten zahlt er es halt selbst, dass er sein Auto irgendwo gegen fährt.

Aber eine Schuld, im Sinne von einem schuldhaften Fehlverhalten, wird wohl kaum anzunehmen sein. Also kein Ordnungsgeld, Strafverfahren oder so.

Der Halter des Fahrzeugs haftet aus Gefährdungshaftung (§ 7 StVG) für sämtliche Schäden, die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs entstehen.

Auf die Verantwortlichkeit, "Schuld", des Fahrers kommt es dabei gar nicht an.

Möglicherweise wird das unangemessene Verhalten nach dem Vorfall dennoch als Ordnungswidrigkeit oder Straftat angesehen.

Natürlich ist er schuld. Oder meinst du das Fahrzeug in das er unkontrolliert reinfährt?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Littlethought  15.07.2025, 18:47

Er trägt keine Schuld sondern die Verantwortung, das ist etwas anderes.

RedPanther  15.07.2025, 19:05
@HfPol110, UserMod Light

Welches schuldhafte(!) Fehlverhalten siehst du im geschilderten Szenario denn beim Fahrer?

Die Verantwortung kann man auch tragen (d.h. z.B. schadensersatzpflichtig sein), wenn man sich nicht schuldhaft falsch verhalten hat. Das ist das, worauf Littlethought hinaus will.

HfPol110, UserMod Light  15.07.2025, 19:21
@RedPanther

Schuldhaftes Verhalten stelle ich nicht fest. Das macht am Ende ein Richter. Da ich kein Richter bin, kann ich keine genaue Schuldzuweisung machen.

In diesem Fall wäre ich aber tatsächlich gespannt auf eine Gerichtsverhandlung, da ich mir sehr sicher bin, dass er die Schuld am Unfall trägt.

Ordnungswidrigkeiten die mir einfallen würden: Verstoß nach 1(2) StVO - Schädigung, 3(1) StVO unangepasste Geschwindigkeit - man muss immer mit allem rechnen, wenn es kracht bist du nun mal schuld. Zudem sollte geprüft werden, ob so jemand überhaupt im Stande ist ein KfZ zu führen, wenn man so schreckhaft ist.
Dann ist die Musik mal zu laut und es kommt ein schriller Ton und es gibt Tote.

lg

RedPanther  15.07.2025, 19:30
@HfPol110, UserMod Light
Schuldhaftes Verhalten stelle ich nicht fest.

Habe ich auch nicht gefragt, ich habe gefragt welches du siehst. Deine subjektive Wahrnehmung.

Verstoß nach 1(2) StVO - Schädigung

Na gut, mit diesem Argument könntest du jede erdenkliche unabsichtliche Handlung, die dummerweise einen Schaden verursacht hat, als aktives Fehlverhalten brandmarken.

3(1) StVO unangepasste Geschwindigkeit

Meine Frage an den Richter wäre dann, in welchem Rahmen man denn die Geschwindigkeit an die Eventualität anpassen muss, dass einem im Auto, während der Fahrt, aus dem Nichts eine Kakerlake ins Gesicht springt.

Zudem sollte geprüft werden, ob so jemand überhaupt im Stande ist ein KfZ zu führen, wenn man so schreckhaft ist.

Ich würde nur allzu gern ausprobieren, ob du selbst tatsächlich einfach ruhig weiterfährst, entspannt die Geschwindigkeit reduzierst und bis zum nächsten Parkplatz fährst, wenn dir mitten in der Fahrt aus dem Nichts ein großes Insekt ins Gesicht springt...

Ich denke, irgendwo ist's zu viel verlangt.

Dann ist die Musik mal zu laut und es kommt ein schriller Ton und es gibt Tote.

...das hat was genau mit der Kakerlake im Gesicht zu tun?

HfPol110, UserMod Light  15.07.2025, 19:37
@RedPanther

Man könnte genauso gut argumentieren, dass man sein Fahrzeug vor fahrtantritt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen hat. Da kann man so etwas großes ja ausschließen.

Und deine erste Wahrnehmung stimmt ja auch. Insofern es zu einem Unfall kommt, hat jemand zumindest mal gegen 1(2) StVO verstoßen.

Ob es nun durch die fehlende Überprüfung des Fahrzeugs zu Beginn oder die unangepasste Geschwindigkeit passiert ist.
Dran bist auf jeden Fall.

Wenn ich an einem Feld vorbeifahre in dem ein Mensch liegt, den man nicht sehen kann und welcher plötzlich los rennt und ich diesen überfahre, wird man mir auf jeden Fall unangepasst Geschwindigkeit vorwerfen. Rechne mit dem Unvorhersehbaren. „ Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird“. In diesem Fall wurde das Fahrzeug nicht mehr beherrscht. Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h wäre das sicherlich nicht oder in einem anderen Ausmaß passiert.

Zumal es bei diesem Fall stark an der Nachweisbarkeit fehlen wird. Da wird sich jeder Richter denken, „Na klar, die Kakerlake war es“. Klingt nach einer astreinen Schutzbehauptung.

Dennoch wäre der Fall vor Gericht interessant.

RedPanther  16.07.2025, 11:23
@HfPol110, UserMod Light
Man könnte genauso gut argumentieren, dass man sein Fahrzeug vor fahrtantritt auf Verkehrssicherheit zu überprüfen hat.

Habe ich. Ich habe sämtliche Untersuchungen durchgeführt, die auch ein AAS bei der HU durchführen würde und keine Beanstandungen gefunden. Fahrzeug damit definitiv verkehrssicher und es wird garantiert keiner behaupten können, ich wäre meiner Pflicht nicht nachgekommen.

Inwiefern ich dabei ein Insekt, das unter einem Sitz versteckt hockt, zwingend bemerkt hätte, musst du mir erklären.

Wenn ich an einem Feld vorbeifahre in dem ein Mensch liegt, den man nicht sehen kann und welcher plötzlich los rennt und ich diesen überfahre, wird man mir auf jeden Fall unangepasst Geschwindigkeit vorwerfen.

Nein, nicht in jedem Fall. Nur wenn du in dem Moment, in dem der Mensch in Richtung Straße läuft, immer noch konstant weiterfährst statt die Gefahrensituation zu antizipieren.

Rechne mit dem Unvorhersehbaren.

Mit dem Argument dürfte ich auf der Autobahn nur mit Schrittgeschwindigkeit unter einer Brücke durchfahren. Sie könnte ja einstürzen und nach deiner Argumentation wäre ich zu schnell gewesen, wenn sie 5 m vor mir anfängt einzustürzen und ich dann reinfahre. Also darf ich nur so langsam fahren, dass ich 'nen Anhalteweg von unter 5 m habe.

„ Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird“. In diesem Fall wurde das Fahrzeug nicht mehr beherrscht.

Auch hier wäre ich jetzt sehr gespannt, inwiefern der Fahrer des Fahrzeugs die Beherrschung über sein Auto verloren hat (worunter ich ein unkontrolliertes Schleudern, Abkommen von der Straße, in den Gegenverkehr geraten o.ä. verstehen würde), wenn er eine mustergültige Gefahrenbremsung mitsamt Ausweichmanöver durchführen kann, ohne dabei die Kontrolle über das Auto zu verlieren.

Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h wäre das sicherlich nicht oder in einem anderen Ausmaß passiert.

Vollkommen richtig. Aber solange die Straße frei ist und es keinen Anhaltspunkt gibt, dass ein Mensch in Richtung Straße laufen könnte, sehe ich keinen Grund zu der Annahme, es könnte ein Mensch in Richtung Straße laufen, sodass es sicherer ist die Geschwindigkeit zu reduzieren. Ist ja nicht so, als wäre eine Wiese, 5 km vom nächsten Kaff entfernt, gleichbedeutend mit einem Kindergarten.

Zumal es bei diesem Fall stark an der Nachweisbarkeit fehlen wird. Da wird sich jeder Richter denken, „Na klar, die Kakerlake war es“. Klingt nach einer astreinen Schutzbehauptung.

An dieser Stelle sind wir uns endlich mal einig ;)

Natürlich bekommt die Kakerlake die Hauptschuld und muss die Kosten tragen.