Sticker Strafbar WhatsApp ?
( bin 14 )
-In unsere Klassengruppe ( WhatsApp ) haben wir solche Sticker geschickt ( also die pornografisch sein sollten / sind ) wie fanden es aber witzig und machten es aus Spaß , nun weiß der Direktor davon .
welche Konsequenzen könnt das haben ?❤️
4 Antworten
Nachdem niemand weiss, um was für Sticker es sich handelt, kann Dir auch niemand eine Antwort darauf geben.
Wenn es in dieser Gruppe allerdings 13-jährige und jüngere Leute gibt, dann dürfte sich der Staatsanwalt durchaus dafür interessieren.
Viel spannender: Weshalb weiss der Direktor eigentlich davon?
Dann hat die Mutter das dem Direktor gemeldet? Dann wird da schon etwas Ungesetzliches passiert sein.
Die Mutter hat es der Lehrerin gemeldet , dann hat die Lehrerin es dem Direktor gemeldet : es waren Sticker ( pornografische )
Sehr gut von der Mutter, alles richtig gemacht.
https://dejure.org/gesetze/StGB/184.html
verbreitung pornografischen materials
§184 stgb
Das ist dem Direktor völlig egal, was ihr auf eurem Handy habt. Er wird es ggf. euren Eltern erzählen.
Was für einen 14-jährigen pornografisch erescheint, ist für erwachsene meist nicht mehr als ein leicht schlüpfriges Bildchen.
Die Konsequenzen liegen damit bei jedem Elternhaus.
Das ist genau anders rum , die Eltern finden es schlimm
die Eltern finden es schlimm
Schön zu lesen, dass es noch verantwortungsvolle Eltern gibt.
Wenn es in der Gruppe des 14-jährigen allerdings auch 12- oder 13-jährige gibt, dann darf man das als sexuelle Belästigung werten. Das kann mindestens peinlich werden.
WhatsApp darf spätestens mit der neuen DSGVO im EWR/der EU ab 16 Jahren genutzt werden.
Mögliche Konsequenzen sind damit nicht mehr ganz so simpel.
Nicht nur eventuell, u. U. greift § 832 BGB. Unter 16-jährige dürfen WhatsApp ohne Einwilligung der Eltern nicht mehr benutzen.
Die Nutzung sowie der gesamte Account wäre damit hinfällig und müsste von WhatsApp umgehend gelöscht werden, wenn diese Einwilligung nicht erfolgte.
Da aber durch WhatsApp keinerlei Altersverifizierung stattfindet, außer dass man eben bestätigen muss, dass man 16 Jahre alt ist, liegt hier ebenfalls ein Verstoß seitens der Betreiber vor, die die DSGVO damit nicht genügend umsetzen.
Und am Ende haben die Eltern, die ihrem Kind ein internetfähiges Smartphone in die Hand drücken eben weiterhin auch die Aufsichtspflicht über die Nutzung.
Verstöße haben damit alle begangen.
Ich liebe sachliche und offensichtlich fundierte Beiträge mit viel Substanz!
Ich denke mal, er wird deinen Eltern ein Brief schreiben...
Hat er schon , aber ich meine SozialStunden , Schulverweis oder so was ?
Das kann man so pauschal nicht sagen. Ob was passiert, darauf ist zu warten..
Eine Mutter hat ein Handy kontrollier , aber das Kind fande es auch witzig