Pflichtteilverzicht unterschreiben?

12 Antworten

Meine frage ist jetzt folgende: wenn mein Vater zuerst stirbt, kann meine Stiefmutter dann im Nachhinein alles auf meine Stiefschwester übertragen?

Wenn sie dich nicht Adoptiert hat hast du keinerlei Ansprüche an ihrem Erbe. Wenn sie dir dann also nicht über ein Testament einen Teil des Erbes zuschreibt dann bekommt nur ihr leibliches Kind etwas.

Man könnte aber beide Probleme sehr einfach lösen indem dein Vater und deine Stiefmutter ein Berliner Testament aufsetzen mit dir und deiner Stiefschwester als Schlusserben. So würde, wenn einer der beiden stirbt, der andere alles bekommen ohne des die Kinder einen Pflichtanteil fordern können und wenn der zweite stirbt bekommen auf jedenfall beide Kinder etwas.

Das könnten die Eltern dann auch machen ohne euch Fragen oder bestechen zu müssen damit ihr auf euren Pflichtanteil verzichtet.

Ronox  11.09.2019, 17:48

Die Schlusserbeneinsetzung hilft aber nicht gegen die schenkweise Übertragung von durch Erbfall erworbenem Vermögen an die eigene Tochter zu Ungunsten des Stiefkindes. Denn es bestehen keine Verfügungsbeschränkungen der Alleinerbin.

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Nemesis900  11.09.2019, 17:51
@Ronox

Das nicht, aber davor würde die andere Variante auch nicht helfen. Und so wäre immerhin zumindest sichergestellt das wenn noch etwas übrig ist das es aufgeteilt wird.

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Jenny740 
Fragesteller
 11.09.2019, 17:55
@Ronox

Heißt ich kann eigentlich gar nichts dagegen machen wenn sie vorhätte ihrer Tochter alles zu geben? ;D

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Nemesis900  11.09.2019, 17:57
@Jenny740

Doch, mit einem Berlin Testament zum Beispiel. Wovon du sie nicht abhalten kannst ist das ganze Geld auszugeben bevor sie stirbt, das ist aber bei beiden Version so.

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Ronox  11.09.2019, 19:53
@Nemesis900

Ich weiß nicht, was du mit "anderer Variante" meinst, aber in Betracht käme eine Vor- und Nacherbschaft, weil die Vorerbin (Ehefrau) dann nur in bestimmten Grenzen über die Vorerbschaft verfügen und keine Schenkungen vornehmen kann. Wie dem auch so, so wäre hier auf jeden Fall eine Beratung erforderlich, da Konstellationen mit Ehegatten, die Kinder aus verschiedenen Ehen haben, immer etwas komplizierter sind. Bei der sogenannten Patchwork-Familie ist ein klassisches Berliner Testament selten eine geeignete Lösung.

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Jenny740 
Fragesteller
 11.09.2019, 17:51

Vielen Dank, muss ich das vorher mit den beiden klären oder reicht es, wenn ich das beim Notar anspreche? Der Termin dafür steht nämlich schon...

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Nemesis900  11.09.2019, 17:55
@Jenny740

Du kannst dafür garnichts machen, das müssen die Eltern dann so abschließen. Du kannst sie lediglich mal auf diese Variante hinweisen. Ein guter Notar sollte diese Variante zwar eigentlich auch von sich aus mal ansprechen aber schaden kann es sicherlich nicht.

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sergius  11.09.2019, 18:13
@Jenny740

Das muss unbedingt angesprochen werden. Ich empfehle dazu ebenfalls ein Berliner Testament der Eheleute (beim Tod des ersten von ihnen, erbt der überlebende Partner allein Bei dessen Tod erben die beiden Kinder je zu 1/2.). Um die Eltern abzusichern, dass das Kind des Erstversterbenden den Pflichtteil fordert, scheint mir angebracht zu sein, dass in Verbindung mit dem Berl.Test. (oder in einem Erbvertrag der beiden Elternteile und der Kinder) vereinbart wird, dass die Kinder jetzt je 30.000 € als Abfindung erhalten und sie dagegen erklären, auf den Pflichtteil beim Tod ihres (leiblichen) Elternteils zu verzichten. Zu überlegen wäre, ob es notwendig ist, irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, die verhindern, dass nach dem Tod des ersten Elternteils der/die Überlebende über den Nachlass des Erstverstorbenen so verfügt, dass praktisch die dem Kind des Erstverstorbenen beim Tod des Übelebenden zukommende Nachlasshälfte "ausgehöhlt" sein würde. Das sollte beim Notar unbedingt zur Sprache kommen und geklärt werden. Das ist das Thema, sdass die Fragestellerin am Ende ihres Textes anspricht. Diese mögliche Verschiebung von Vermögen sollte verhindert werden durch entsprechende Vereinbarung

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schelm1  11.09.2019, 18:26
@Jenny740

Machen Sie das besser nicht!

Der Notar verdient Geld an der Erstellung der Urkunde, kommt die nicht zustande, geht er leer aus.

Weshalb sollte er Ihnen folglich fair raten?

Vermeintlich fairer Rat entpuppt sich häufig als Verrat!

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Jenny740 
Fragesteller
 11.09.2019, 18:35
@schelm1

Meine Eltern hatte auch überlegt jedem von uns 2 Immobilien zu vermischen, davon hat der Notar den beiden abgeraten, da wir dafür wohl angeblich noch zu jung seien (21+22) von dem halte ich daher sowieso nichts 😂

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Mit 21 bereits auf einen Pflichtteil verzichten? Dein Vater gibt dir jetzt 30.000 € damit du für den Fall, dass er zuerst stirbt, keinen Pflichtteil bei seinen Erben einforderst.

Kennst du sein Testament bzw. ihr Testament?Was soll noch beurkundet werden? Werden hier Immobilien zwischen den Eheleuten hin und her geschoben?

https://www.advocado.de/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsverzicht.html

Wenn euch beide der gleiche Pflichtteil zusteht, bedeutet die Eheleute haben aktuell in etwa gleiches Vermögen.

Mit so wenig Hintergrund oder Erklärung würde ich persönlich nichts unterschreiben und den Termin beim Notar absagen oder auf unbekannt verschieben.

Will man als Eltern diesen Weg gehen sollte man mit den Kindern besprechen bevor man den Erstkontakt mit einem Notar aufnimmt. Alternativ die Beratungsgespräche gemeinsam wahrnehmen.

Der Notar berät in erster Linie zu Gunsten von dem der ihn beauftragt. Er erfüllt einen Auftrag. Er formuliert die Dinge so, dass sie später so eintreten wie sein Auftraggeber ihm dies erklärt hat.

Wenn es hier bereits 2 Immobilien gibt ( die beide nicht selbst genutzt sind), könnte man den Kindern als Idee vielleicht auch ein Nießbrauchrecht einräumen, soweit zu dem Hinweis ihr seid dem Notar zu jung.

Jenny740 
Fragesteller
 11.09.2019, 21:20

sein genaues Testament kenne ich nicht, ich weiß nur das es um einige Immobilien geht. Die meisten gehörten soweit ich weiß aber meiner Stiefmutter...

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kabbes69  11.09.2019, 21:52
@Jenny740

na ja, gäbe ja die theoretische Möglichkeit, dass die Eheleute alles zum Zugewinn erklären.

Dann gäbe es noch eine weitere Möglichkeit... wenn du diese in Betracht ziehst, solltest du deinem Vater vielleicht empfehlen alles allein mit einem Anwalt zu besprechen.

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Das wäre aber ein schlechter Handel, sein Erbrecht von zunächst mal € 290.000 (Pflichteilsanspruch € 145.000) für schlappe € 30.000 in notarieller Form zu verzichten.

Die leiblichen Abkömmlinge eines Verstorbenen sind nach diesem alleine erbberechtigt, soweit per Testament unbeschdet der gesetzlichen Erb- bzw. Pflichtteilsansprüche nichts anderes bestimmt ist.

Das vernünftig zu regeln ist die Angelegenheit der Erblasser und keinesfalls die von potentiellen Erben.

Halten Sie sich folglich mit irgendwelchen Verzichten vornehm zurück, bis eines Tages Ihr Anspruch durch den Tod des Erblassers entstanden ist; wer weiß schon, was da noch alles auf Sie zukommt, wenn es erst einmal soweit ist.

Die können noch alles verleben oder dazusparen wie die Irren!?!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja dass kann sie. Also nach ihrem ableben.