Bleibt eine getilgte und gelöschte Grundschuld im Grundbuch weiterhin ersichtlich?

4 Antworten

als Pflichtteilsberechtigter kannst Du vom Erben eine Aufstellung des Nachlasses verlangen, die auch von einem Notar oder der zuständigen Behörde aufgelistet werden kann; § 2314 BGB;

befindet sich eventuelles weiteres Grundeigentum im Bezirk des Amtsgerichts des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen, ist die Feststellung problemlos; bei auswärtigem Eigentum kann es schwieriger werden;

die Erbin muss sich aber auch auf Aufforderung zu solchen Fragen (z.B. sind weitere Unterlagen im Nachlass vorhanden, die auf weiteres Grundeigentum hindeuten) dezidiert äußern evtl. mit eidesstattlicher Versicherung;

Ja , der Eintrag wird durchgestrichen , es ist für alle die in das Grundbuch Einsicht nehmen Sichtbar, dass diese Gerundschuld bestanden hat und am welchem Tag Sie gelöscht wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, die Grundschuld ist weiterhin sichtbar. Ist ja ein direkter Eintrag und wird, wenn gelöscht, nur durchstrichen und als gelöscht vermerkt.

Allerdings ist das kein Beweis, dass da noch etwas anderes zu erben wäre.

Hallo,

vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.

Den Grundbuchauszug habe ich erhalten, aber indirekt.

Jetzt das Verwunderliche:

In Abteilung 3 gibt es keinerlei Eintragungen !

Noch nicht einmal die Eintragung von der Finanzierung des Hausbaus selbst, vor gut 40 Jahren.

Obwohl die über die Bank finanziert wurde , und die sich garantiert eine Grundschuld dafür hat eintragen lassen.

Wie kann das sein ?

Wurden mir ein geschwärzter (geweißter) Grundbuchauszug gegeben ?

Kann die Sichtbarkeit von Eintragungen in Abteilung 3 im elektronisch einsehbaren Grundbuch ausgeblendet werden ?

Besten Dank und beste Grüße.