Alleine mit Sozialwohnungen kann man das Problem nicht lösen, man braucht auch normale Wohnung. Wenn man die Wohnungen aber nicht zu einem lohnenswerten Preis vermieten darf dann wird sie auch niemand bauen und das Problem wird weiterhin bestehen.

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Die 200€ erstmal Anteilig auf die Fläche aufteilen. Dann den jeweiligen Betrag noch mit der anteiligen Zeit verrechnen. Für den Leerstand kommt dann der Eigentümer auf (so zumindest meine Definition von "Fair" wenn die Versicherung die unterschiedlichen Nutzungszeiten nicht schon selbst berücksichtigt hat).

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Kommt auf den genauen Wortlaut im Vertrag drauf an. Wahrscheinlich aber auch in diesem Fall denn es würde keinen Sinn ergeben dieses Szenario aus der Rückzahlungsvereinbarung raus zu nehmen.

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Hier ist es gut erklärt warum, bzw. in welchen Fällen, bei beiden Prozessen Energie freigesetzt werden kann: https://www.youtube.com/watch?v=quaqEJU7ANc&t=358s

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Leihen, nein das würde ich nicht.
Vermieten, wenn ich die Garage selbst nicht wirklich nutze, natürlich. Lieber Geld dafür bekommen anstatt sie sinnlos leer rumstehen zu lassen.

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Die Grundannahmen ist hier leider schon falsch. Kinder dürfen auch unter 12 auf dem Beifahrersitz mitfahren, es muss lediglich ein geeignete Rückhalteeinrichtung (Kindersitze) verwendet werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html

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Ja, das ist verboten.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

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Aus der Angabe 8.8 kannst du dir die Streckgrenze errechnen (8*8*10MPa=640MPs=0,64kN/mm²). Mit der Angabe M5 kann man den Spannungsquerschnitt der Schraube nachlesen. Diese zwei Werte dann nur noch Multipliziert und schon hat man die Belastbarkeit.

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Wenn beide Konten mit der selben Methode angreifbar sind dann kann er natürlich auch beide hacken. Dafür müsste man halt wie wissen wie er das Konto gehackt hat und ob es mit der gleichen Methode beim zweiten auch möglich ist.

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Die Arbeitszeiten beginnt am Arbeitsplatz und nicht irgendwo auf einem Parkplatz, das ist vollkommen richtig. Versicherungstechnisch ist der Weg bis zum Arbeitsplatz abgedeckt, würde dann als Wegeunfall gelten.

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Die Alternative wäre das man für jeden Vertragspartner selbst seine Daten offenlegen muss und er selbst das Ausfallrisiko bewertet. Das wäre dann deutlich mehr Aufwand auf beiden Seiten und auch kosten die dann der Kunde tragen muss.

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