Tarifabschluss / Verdi. Gilt das auch für Erzieher?
Hi, durch den Tarifvertrag erhalten die Länderbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro: Für den Dezember 2023 wird ein Betrag von 1.800 Euro netto gewährt. Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 120 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. November 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro. Ab dem 1. Februar 2025 kommt darauf eine weitere Entgelterhöhung um 5,5 Prozent.
Gilt diese Vereinbarung auch für Erzieher (8b)? Ich frage das, weil ich nicht rauslesen konnte, ob der Betrag erneut gehoben wird, oder ob es nur die anderen Tarifbeschäftigten betrifft. Denn ab Sommer haben Erzieher bereits einen Inflationsausgleich sowie eine Erhöhung des Gehaltes erhalten.
Ergänzung: ich arbeite in Hessen. Da ist es nochmal anders, richtig?
4 Antworten
In Hessen gilt der TV- H. Was ich nicht zweifelsfrei gefunden habe - ob der nur für Landesbeschäftigte Hessen oder auch für die Kommunalbeschäftigten von Hessen gilt.
Da Kindergarten selten Land ist, sondern Kommunal, kirchlich oder privat - müsstest du dies selbst heraus finden können.
Wenn Hessen Kommunal zu TVöD VKA zählt - bekommst du bereits eine monatliche Zahlung von 220€, da der bereits vor längerer Zeit so abgeschlossen wurde.
Wenn nicht der TV-H läuft noch bis 2024.
Entweder hast du also bereits die Sonderzahlung - oder das aktuelle Angebot betrifft dich nicht.
Das ist der Tarifabschluss der Länder.
Den Tarifabschluss des Bundes gab es schon vorher.
Du musst doch wissen, ob Du beim Land oder Bund angestellt bist.
Das kommt darauf an bei wem du angestellt bist, die letzte Tariferhöhung war auf städtischer Ebene, jetzt war das Land dran.
Es gilt für alle Beschäftigten die nach TV-L bezahlt werden.
Sind das Erzieher?