Lehrer Verbeamtung viele Fragen?

Ich überlege jetzt seit einer Weile Lehramt zu studieren, da ich dieses Jahr mein Abitur mache.

Dazu habe ich jedoch einige Fragen und Dinge, die ich nicht ganz verstehe.

1. In welchem Bundesland ist die Wahrscheinlichkeit hoch verbeamtet zu werden?

2. Welche Fächer sind besonders gefragt? Ich denke bei mir wird es definitiv Englisch werden. Beim Zweitfach bin ich mir noch unsicher. Evtl eine zweite Fremdsprache. Macht das Sinn? Geschichte und Politik interessieren mich aber auch. In den MINT Fächern bin ich leider nicht sehr begabt.

3. Wie genau funktierts das mit der Verbeamtung bzw in welchem Bundesland wird man verbeamtet. In dem, in welchem man seinen Master macht? Oder da wo man das Referendariat absolviert?

4. Kann ich mir grob aussuchen, an welcher Schule ich arbeiten will? Oder wird das einfach festgelegt?

5. Wie hoch ist allgemein die Chance verbeamtet zu werden? Ich höre des Öfteren, dass dies wohl garnicht so einfach sei, und viele junge Lehrer noch darum kämpfen.

6. Ich habe mich noch nicht auf eine Schulform festgelegt, peile jedoch Gymnasium oder Berufsschule an. Die Besoldung liegt da doch in der A13, Grundschullehramt noch A12? Ist das überall so?

Vielleicht findet sich jemand, der ein wenig Ahnung hat.

LG:)

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Nachzahlung oder nicht? Bin ich im Recht?

Hi, ich hatte folgenden Emailverkehr mit meinem Arbeitgeber:

ICH: 15.01.2021

Sehr geehrte Frau …,

Aus der Mail vom 21.10.2015 von Frau… geht hervor, dass eine Höhergruppierung von Stufe 2 in Stufe 3 am 01.03.2016 erfolgte.

Demnach müsste ich mich seit 01.03.2020 in Stufe 4 befinden. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich noch in Mutterschutz (jedoch nicht in Elternzeit), der meines Wissens nach mit angerechnet wird.

Laut Lohnabrechnungen/Jahresabrechnung befinde ich mich jedoch immer noch in Stufe 3.

Das würde dann theoretisch eine rückwirkende Höherstufung bedeuten.

Liege ich mit meiner Rechnung richtig? 

Freundliche Grüße 

ANTWORT: 12.01.2022

Sehr geehrte Frau…

Wir haben ihren Fall geprüft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie seit März 2020 den Anspruch auf die Stufe 4 Ihrer Entgeltgruppe haben. Eine Nachzahlung hierfür erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

ICH: 31.01.2022

Sehr geehrte Frau …,

Sie schrieben, dass eine Nachzahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolge.

Das Gehalt für Januar 2022 habe ich letzte Woche Donnerstag auch erhalten. Leider konnte ich jedoch keine Nachzahlung feststellen. Wann kann ich damit rechnen?

Mit freundlichen Grüßen.

ERST NACH MEINER EMAIL IN DER ICH NACHGEFRAGT HABE, KAM DIESE MAIL.
IST DAS RECHTENS?:

ANTWORT: 01.02.2022

Gem. § 20 MuSchG (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) besteht für die Zeit der Schutzfrist Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Seiten des Arbeitgeber.

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt.

Da Sie sich ab 02.02.2020 in Mutterschutz befanden, wurden die Monate November 2019 – Januar 2020 für die Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.

In dieser Zeit befanden Sie sich noch in der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. Daher erfolgt keine Nachzahlung.

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