Kann ich in der Ausbildung Minusstunden bekommen mit Tarifvertrag?
ich Habe eine Ausbildung angefangen und nun stehe ich vor dem Problem, dass ich bei einer 38,5 Stunden Woche, durch die Berufsschule nicht auf meine Stunden komme.
Montags habe ich Berufsschule mit 7 Stunden. Dienstag bis Donnerstag Betrieb und Freitag 4 Stunden Berufschule von 09:55 bis - 13 Uhr. Nun sagt mein Betrieb, dass ich nicht mehr am Freitag nach der Schule kommen kann, da alle Kollegen früh Schluss machen(die vorherigen Tage länger machen,um Freitag um 13 Uhr zugehen) und ich alleine nicht da sein darf um meine Stunden zu erreichen. Ist es erlaubt, dass mir der Betrieb sagt, dass ich dann eben Di.-Do. 10 Stunden arbeiten soll, damit es sich wieder ausgleicht. Ich habe einen Tarifvertrag der unter den Groß- und Außenhandel fällt. Könnten die mir nicht den Freitag freistellen, statt Montag ? Freitag soll ich dann ebenfalls um 7 Uhr bis 9 Uhr arbeiten kommen.
lg
3 Antworten
Nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG wird ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) einmal in der Woche mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit als Arbeitszeit angerechnet (das wäre der Montag)
Für jeden weiteren Berufsschultag in der Woche wird die tatsächliche Unterrichtszeit einschließlich Pausen angerechnet (also bei Dir für den Freitag).
Die fehlende Zeit für den Freitag müsste dann auf die anderen Tage verteilt werden.
10 Stunden Arbeitszeit? da kommt noch eine Stunde Pause hinzu? Puhh.
Das ist imho nur für einen kurzen Zeitraum für legal.
Nein Du bekommst keine Minusstunden.