Kann ich in der Ausbildung Minusstunden bekommen mit Tarifvertrag?

3 Antworten

Nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 BBiG wird ein Berufsschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden (je 45 Minuten) einmal in der Woche mit der durchschnittlichen täglichen Ausbildungszeit als Arbeitszeit angerechnet (das wäre der Montag)

Für jeden weiteren Berufsschultag in der Woche wird die tatsächliche Unterrichtszeit einschließlich Pausen angerechnet (also bei Dir für den Freitag).

Die fehlende Zeit für den Freitag müsste dann auf die anderen Tage verteilt werden.

Nein Du bekommst keine Minusstunden.