Ab wieviel Tagen gelten einzelne Fehltage als Kündigungsgrund?

3 Antworten

Eine Kollegin meiner Frau, auch Beamtin fehlt so ca. 6 Monate im Jahr auch mal unentschuldigt. Sie ist schon Mitte 50 und schwerbehindert und keiner sagt was dagegen. Sie sendet auf Whatsapp einfach so mal morgens eine Nachricht, daß es ihr nicht gut geht und fehlt dann eine Woche einfach so. Das macht sie immer wieder, also man kann sich nicht auf sie verlassen. Leider tut auch keiner was dagegen, da sie ja Beamtin ist. Ich würde mir wünschen daß sie mal Verrentet wird, denn dann kann man ihre Stelle einer würdigen Person geben, die auch immer da ist und auf der man sich verlassen kann.

So einfach kann das gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MaryLynn87  06.09.2021, 15:06

Beamtin und schwerbehindert UND MELDET SICH AB kann man wohl kaum als "fehlt einfach so" bezeichnen.

Ob sie bei einem Fehltag eine Arztbestätigung brignen muss liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

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christl10  06.09.2021, 15:07
@MaryLynn87

Ist schon ein Hammer 6 Monate im Jahr krank zu machen. Psychische Probleme lassen sich nun mal nicht nach weisen.

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karapus001  06.09.2021, 18:08

Bei sovielen Fehltagen hätte der Dienstherr die Kollegin deiner Frau eigentlich in Dienstunfähigkeit versetzen können/müssen. Bei sovielen Fehltagen wird man normalerweise dienstunfähig.

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christl10  06.09.2021, 18:09
@karapus001

Das hoffen wir irgendwann. Aber in den letzten Jahren hat das keinen gekümmert. Sie wird die Masche auch weiterhin so fort führen, denke ich.

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Wenn unentschuldigt, bekommst die erste Abmahnung. Beim zweiten unentschuldigten Fehlen kann dies schon die Kündigung bedeuten.

Wer unentschuldigt nicht erscheint kann auch bei einem Tag schon gekündigt werden!

Familiengerd  06.09.2021, 15:04

In aller Regel: Nein!

Eine ordentliche Kündigung setzt eine mindestens bereits einmal wegen des gleichen Fehlverhaltens ausgesprochene Abmahnung voraus, mit der dem Arbeitnehmer die Möglichkeit zur Korrektur seines Verhaltens eingeräumt werden muss.

Ohne die Voraussetzung einer Abmahnung wäre eine Kündigung vor Gericht nicht haltbar.

Es liegt (wenn es nicht noch besondere Umstände gibt) auch kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor.

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