Tvöd Wiedereinstieg Stufe?
Moin,ich bin im öffentlichen Dienst TV-L bis 2019 angestellt gewesen und habe die Stufe 3 erreicht.
Wenn ich nun wieder in den Öffentlichen Dienst einsteige , starte ich dann bei Stufe 1 wieder oder kann die damalige Zeit angerechnet werden?
Vielen Dank
3 Antworten
§ 16 TVöD (VKA) = Kommunen
(2) 1Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung nach dem 31. Dezember 2008 in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.
- Daher dürftest Du bei Stufe 3 bleiben - die Stufenlaufzeit beginnt aber von vorne.
Beim Bund gibt es abweichende Regelungen (auch § 16) - aber hier wäre zunächst die Zeit zwischen Beendigung beim TV-L und Neueinstieg zu lange (mehr als 6 Monate).
Aber hier würde bei den Entgeltgruppen 2 - 8 auch die Stufe 3 gewährt (mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung) - ansonsten Stufe 2.
Entgeltgruppen 9 - 15= immer Stufe 1 - es sei denn, man wäre vorher mind. 1 jahr beim Bund einschlägig beschäftigt gewesen - dann Anrechnung der Zeiten aus dem alten Arbeitsverhältnis - dann für Dich auch Stufe 3
Ist Verhandlungssache, wenn es identische Tätigkeit ist - vielleicht. Ist es noch der gleiche Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes- gute Verhandlungsgrundlage. Stufe 2 sollte auf jeden Fall drin sein. Und du musst die frühere Beschäftigung mit Arbeitszeugnis belegen.
In der Theorie, in der Praxis sieht es in den Bereichen mit Personalmangel anders aus. Von den letzten 40 Stellen im letzten Jahr wurde niemand nach der Theorie eingestellt. Wir stellen auch in Stufe 4 ein bei 20 Jahren Berufserfahrung im nicht öffentlichen Dienst.
Das muß sachlich gut begründet sein - das kann man nicht willkürlich auf Verhandlungsbasis machen - die kommunale Finanzaufsicht der Bezirksregierung/Bundesrechnungshof für Bund und die interne Revison der Kommune/Bund werden das so nicht durchgehen lassen - das kann im schlimmsten Fall sogar strafrechtlich als Veruntreuung gewertet werden --> es würden Zahlungen geleistet, für die kein Rechtsgrund vorliegt...
Ist zwar Land, aber die Begründung muss zum Glück meine Personalabteilung liefern.
Aber ich schätze es ist mit Finanzminister geklärt, lieber jemand Guten gewonnen, wie mit der Stellenausschreibung in die 5. Runde - kostet auch Geld.
Musst du klären.
Stufen sind immer eine freiwillige leistung.
lg
freiwillige leistung
das sehen die Tarifverträge des öD aber anders...
In den Tarifverträgen des öD gibt es keinen Hinweis auf Verhandlungsmöglichkeit - Die Stufenzuordnung ist genau geregelt.