Tarifvertrag Öffentlicher Dienst TV-L Einstufung bei Neueinstellung verhandelbar?
Hallo,
ich habe eine Stelle im öffentlichen Dienst entdeckt, welche mit einer bestimmten Einstufung gemäß der TV-L Tabelle angegeben ist. In der Stellenausschreibung hieß es konkret "...die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe XY TV-L". Nun ist es ja so, dass die TV-L Tabelle mehrere Stufen aufweist, welche sich meines Wissens nach der Dauer der Zugehörigkeit richtet. Ist es allerdings auch möglich, um die Stufen zu verhandeln oder geht das nicht? MUSS man immer bei Stufe 1 anfangen?
3 Antworten
Über die Eingruppierung kann man evtl. reden, vielleicht auch über Arbeitsmarktzulagen. Ich würde mich bewerben und dann das Gespräch abwarten was denn konkret angeboten wird. Meist ist ÖD aber nicht so berauschend. Wobei mit E15Ü ja auch schon bei über 5k angesetzt wird. Kommt halt immer auf den Job an und wie dringend die jemanden suchen.
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/stufen.html
EinstellungBei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet. Ist eine einschlägige Berufserfahrung bei einem anderen Arbeitgeber nachweisbar, erfolgt die Einstellung in der Stufe 2.
Bei Neuverträgen beim selben Arbeitgeber können auch weitere Berufszeiten anerkannt werden.
ArbeitgeberwechselBei einem Wechsel des Arbeitgebers wird die in der Vortätigkeit erreichte Entgeltstufe nicht übernommen. Es kann allerdings die Berufserfahrung in der Vortätigkeit bis zur Stufe 3 anerkannt werden.
Berufsanfänger immer in Stufe 1: nicht verhandelbar.
Mit Berufserfahrung: kommt drauf an. Als Anhalt ungefähr die Hälfte der Jahre.
Mit 20 Jahren Berufserfahrung könntest du also durchaus im Bereich Erfahrungsstufe 4 oder 5 verhandeln.
Kommt auf das Angebot an Bewerbern an. Je zahlreicher die Konkurrenz, desto kleiner der Verhandlungsspielraum.