Teilzeit (im öffentlichen Dienst) + Vollzeitstudium - Erfahrungen?
Hallo zusammen, ich wollte hier nur mal fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation war/ist und mir den ein oder anderen Tipp geben kann, oder einfach eure persönliche Meinung dazu.
Kurz zu mir - bin Ende 20 und hab vor zwei Jahren meine IT Ausbildung abgeschlossen. Bin seitdem im öffentlichen Dienst als so eine Art Software-Entwickler/Consultant tätig. Ich bin mit meiner Stelle nicht so zufrieden, es ist recht langweilig und nicht sehr anspruchsvoll, jedoch ist ein unbefristeter Vertrag im öffentlichen Dienst Gold wert, wird mir so zumindest gesagt...
Jedenfalls hatte ich immer den Wunsch zu studieren und einen Bachelor und ggf. Master zu machen und würde das gerne demnächst in Angriff nehmen, da ich ja auch nicht jünger werde. Fernstudium oder Abendschule sind keine Optionen, soll schon richtiges Vollzeitstudium an der Uni sein.
Zuerst war meine Überlegung mir eine Werkstudenten zu suchen, bei meinem Arbeitgeber oder auch woanders...
...nun hab ich aber gehört und gelesen, dass man im öffentlichen Dienst (TVöD) Anspruch darauf hat, 5 Jahre lang seine Stunden zu reduzieren, also von Vollzeit auf Teilzeit (50-60%). Da kam ich ins Grübeln:
Auf meiner aktuellen Stelle mit der EG9b komme ich bei Teilzeit (ca. 20 Stunden) auf ca. 1400 netto im Monat und habe eine sichere unbefristete Stelle in der Tasche. Ich hab gehört als Werkstudent muss man mit weniger rechnen und mit den 1400 netto müsste ich meinen Lebensstandard kaum senken. Dadurch, dass meine Arbeit relativ anspruchslos ist, kann ich ja auch mehr Zeit ins Studium investieren. Somit macht dieser Weg mehr Sinn als sich woanders nach einer Werkstudentenstelle umzuschauen für etwas "spannenderes", denke ich mir.
Gibt es in meinem Plan etwas, was ich nicht bedacht habe? Danke =)
2 Antworten
Öhm, hast fu § 11 TVöD auch komplett gelesen?
https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1439
vereinbart werden, wenn sie
a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
...
Grundsätzlich kenne ich Kolleg_innen, welche ihre Arbeitszeit ohne Kinder oder zu pflegenden Angehörigen befristet reduziert haben um parallel Vollzeit zu studieren. Es schaffen nicht alle in der Regelstudienzeit und es kam auch schon zu Gehaltskürzungen, da die vereinbarten Stunden nicht erbracht wurden.
Mit der Unterstützung des AG - durchaus umsetzbar. Werkstudenten - werden zumindest in "meiner" Behörde nicht eingestellt.
Inwieweit ich im Bereich IT am öffentlichen Dienst festhalten würde..... Kommt drauf an, wo und welche Ausstattung vorhanden.
Mit einem Ausbildungsberuf Tätigkeiten im Bereich Software-Entwicklung.,, gibt mir zu denken und lässt mich irgendwie eine finanzschwache Gemeinde, vermuten welche mit wenig Geld versucht das Maximum zu erreichen. Hast du eine Stellenbewertung/Tätigkeitsbeschreibung?
Kommunaler Dienstleister - kann viele Formen haben, kann sein, dass ihr nur den TVöD anwendet, wonach die Existenz eines Personalrat nicht klingt.
Aber unabhängig- liegst du im Bereich mit dem Ermessen des AG. Wenn hier Bedarf am studierten IT- ler besteht- es gibt auch die Möglichkeit, dass der AG dir mit Bindungsverpflichtung das Studium in Vollzeit ermöglicht.
Erst mit Personalrat, dann mit direktem Vorgesetzten und danach mit Personalabteilung reden.
§ 11 TVöD:
(1) Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie
a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Die Teilzeitbeschäftigung nach Satz 1 ist auf Antrag auf bis zu fünf Jahre zu befristen [...]"
"Soll" schreibt einer Behörde ein Tun oder Unterlassen zwar für den Regelfall, aber nicht zwingend vor, räumt also nur ein „begrenztes Ermessen“ ein.
Um das abzulehnen, müssen schon nachvollziehbare Gründe vorliegen
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- In Deinem Fall, würde nur Absatz 2 greifen:
(2) Beschäftigte, die in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen eine Teilzeitbeschäftigung vereinbaren wollen, können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er mit ihnen die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung mit dem Ziel erörtert, zu einer entsprechenden Vereinbarung zu gelangen.
- Aus anderen als familiären Gründen des Absatzes 1 besteht ein tariflicher Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung nicht.
Der Absatz 2 verpflichtet den ArbG lediglich, es mit dem ArbN zu erörtern.
Der Absatz 2 hat aber allgemein für einen Reduzierungsanspruch als solchen eine untergeordnete Bedeutung, da grundsätzlich jeder ArbN (bei Unternehmen mit mehr als 15 Beschäfigten) bereits gesetzlich einen Anspruch hat, seine Arbeitszeit zu reduzieren.
Der Unterschied der gesetzlichen Norm zu der tariflichen Norm liegt darin, daß man nach dem gesetzlichen Anspruch auf Reduzierung keinen Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit hat, während bei Anwendung des Tarifvertrages eine Rückkehr zugesichert ist.
Danke für deine ausführliche Antwort! Vielleicht sollte ich mal den Personalrat fragen wie das bei uns abläuft :)
Vielleicht hatte das nicht direkt was mit dem tvöd zu tun aber das wurde mir so von Arbeitskollegen mitgeteilt, dass das manche bei uns so schon in Anspruch genommen haben. Müsste die nach dem genauen Paragraphen fragen. Im Internet hab ich dazu Paragraph 9a TzBfG gefunden. Ich bin in keiner Gemeinde sondern bei einem kommunalen IT Dienstleister, ich weiß nicht ob das zum "öffentlichen Dienst" zählt, ich habs mit dazugezählt, weil wir im TVöD sind 🙂