Was ist, wenn ich schon eine Zusage im öffentlichen Dienst habe und einer anderen Behörde dann zusage?

3 Antworten

So lange du keinen unterschriebenen Einstellungsvertrag in der Hand hältst, bist du genau so frei, dir eine andere Stelle zu suchen, wie die Behörde auch einen anderen Bewerber bevorzugen kann.

Solange kein Vertrag unterschrieben wurde, kannst du absagen.

Du kannst und darfst jederzeit vorher absagen. Das ist sogar sehr häufig der Fall, im ÖD.