Auto für 6€ kaufen?
Hi, ich habe gerade über EBay Kleinanzeigen ein Auto entdeckt, dass ich über „Direkt bezahlen“ (also mit Käuferschutz) kaufen und sofort bezahlen könnte.
Ich vermute, es sollte 6000€ heißen?!
Muss der Verkäufer das Auto nun für diesen Preis herausgeben? Und wenn er dies nicht täte, müsste er Schadensersatz zahlen?
Mich interessiert das jetzt mal, was passieren würde, wenn ich das Auto kaufte…?! Wie ist die Rechtslage?
5 Antworten
Wird er in dem Fall wohl nicht müssen. Gibt auch Urteile dazu.
Preist nun einer einen Gegenstand ist für relativ wenig Geld an und SPÄTER stellt sich raus ups der war wohl doch mehr Wert hat der Verkäufer pech gehabt.
Wenn es aber offensichtlich ein Fehler ist der in der Hast oder schlicht aus versehen passiert ist und es auch deutlich erkennbar ist; Das kann so nicht sein, dann bekommt wohl der Verkäufer recht.
Wenn das gerade eben war hast du doch wohl nen link.
Oder - was auch sein kann - DU hast nicht richtig geschaut und es ist ein Spielzeugauto
Das kann man nicht abschließend beurteilen. Es gab Urteile, bei denen in solchen Fällen dem Verkäufer recht gegeben wurde, der den Verkauf angefochten hatte.
Hier würde er sich wohl auf §119.1 berufen. Und damit wahrscheinlich ohne Probleme Recht bekommen. Eben, weil es ersichtlich ist.
Das ist nur ein Angebot von dir. Er kann ablehnen.
Nein, das ist kein Angebot. Ich kann auf „Kaufen“ drücken und habe den Artikel somit erstanden
Der Vertrag kann vom Verkäufer angefochten werden und ist nichtig.
Infrage kommt Paragraph 119 wegen Irrtum oder Paragraph 120 wegen falscher Übermittlung.
Da du von Irrtum wusstest gibt es auch keinen Schadensersatz.
Nur ein kleiner Hinweis auf die Quelle: §119 Absatz 1 BGB meinst du wohl. Paragraphen gibt es in vielen Gesetzbüchern und auch Verträgen.