Verstößt das Verbot von Compact gegen die Pressefreiheit?
Ich muss bald einen Vortrag über das Verbot von Compact halten unter der Frage ob das Verbot gegen die in der Verfassung geschriebene Pressefreiheit.
Danke für richtige Antworten und kein rechtes Gerülpse wie ,, die da Oben wollen uns das Maul stopfen"
Ist das nicht die Aufgabe deines Vortrages, dass du es herausfindest?
will ich ja auch aber wir ollen darüber diskutieren ich ich würde mir gerne die Meinung von Fremden anhören
6 Antworten
Das Verbot hat sich ja nicht gegen das Magazin gerichtet, sondern es wurde ein Trick angewendet und das ganze als Verein definiert und dieser wurde dann verboten. Das Magazin ist trotzdem erschienen, nur unter einem anderen Namen und über einen anderen Herausgeber. Soweit ich weiß, wurde diese Ausgabe dann nicht mehr verboten.
Ob das Verbot rechtens war oder nicht, wird sicherlich noch ein Gericht klären, aber die Tatsache, dass da irgendwie um die Ecke argumentiert wurde, zeigt schon, dass das Verbot problematisch ist, da es nicht um das Magazin an sich ging.
Eine eindeutige Antwort wirst Du daher nur schwer finden, da Faeser zwar in den Medien sagt, sie hätte das Magazin verboten, juristisch ging es aber nicht um das Magazin, sondern um einen Verein, der verboten wurde.
Das ist zumindest etwas fragwürdig.
Du kannst Dir für Deinen Vortrag aber die Argumente von Faeser durchlesen und die Argumente von z. B. Kubicki und diese gegenüber stellen.
Daraus kannst Du dann eine eigene Meinung bilden.
Hier stellt Elsässer seine Rechtsauffassung zum Verbot dar:
https://x.com/JurgenElsasser/status/1822523976200880511?t=W4yIeTmT5Zzf62jj7U4TRQ&s=09
Die Rechtsauffassung von Frau Faeser kannst Du der Tagespresse vom 16.07. entnehmen.
Damit dürftest Du genügend seriöse pro und contra-Argumente haben.
Ja, tut es. Es gibt in den Landespressegesetzen gerade keine Rechtsgrundlage für ein Verbot von Medien, da das gegen das Zensurverbot aus Art. 5 I 3 GG verstoßen würde. Polizeirechtlich kann man Presseerzeugnisse auch nur beschlagnahmen, wenn sich aus der Art ihrer Verbreitung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergibt, nicht wegen ihres Inhalts. Um das dennoch zu verbieten, hat man sich hier des juristischen Winkelzuges bedient, einfach das Unternehmen, welches das Pressemagazin herausgibt, nach Vereinsrecht zu verbieten. In Wahrheit geht es aber ausschließlich um das Pressemagazin, das Unternehmen tritt ja abseits seines Magazins und der Videobeiträge gar nicht in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung kämpfend in Erscheinung. Wäre das z.B. ein ein-Mann Presseerzeugnis, hätte man das gar nicht machen können. Vereine kann man, wie Parteien, nur deshalb verbieten, weil sie durch ihre Organisationsstruktur und ihre Mitglieder auch tatsächlichen Schaden anrichten können, wenn sie in aggressiv-kämpferischer Weise gegen die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung kämpfen. Bei bloßen Meinungskundgaben hingegen geht unsere Rechtsordnung davon aus, dass ein solcher Schaden gar nicht eintreten kann, weshalb auch antidemokratische und abwegige Meinungen von der Meinungsfreiheit und bei Presseerzeugnissen auch von der Pressefreiheit geschützt sind. Ein Verbot wegen einer vermeintlichen „Vergiftung des geistigen Klimas“, so etwas gibt es in liberalen Rechtsstaaten nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Juni 2018 - 1 BvR 2083/15 -, Rn. 26).
Das hat damit nichts zu tun, das ist eine Grundrechtsschranke für die Wissenschaftsfreiheit. Volksverhetzung wäre bei rechtskräftiger Verurteilung eine Möglichkeit, die entsprechenden Exemplare einzuziehen nach dem StGB, ein dauerhaftes Verbot des Mediums ist aber auch dann nicht möglich. Die Inhalte waren aber gar nicht strafbar.
doch solche inhalte vrestossen gegen zb Artikel 1 der Verfassung und sind damit strafbar
Nein, man kann als Bürger nicht gegen die Verfassung verstoßen. Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, nicht umgekehrt. Vielleicht solltest du deinen Lehrer mal bitten, das lieber erstmal in der Schule durchzunehmen.
,,man kann als bürger nicht gegen die Verfassung verstoßen,,?
und DU sagst MIR ich soll erst mal meinen lehrer bitten das durchzunehmen
traurig dass einige menschen gar keine Ahnung von gesetzen ihres eigenen Landes Haben
Nun gut, es ist auch nicht meine Aufgabe, für deine Bildung zu Sorgen. Viel Erfolg für deinen Vortrag, hoffentlich kennt sich dein Lehrer nicht mit deutschem Recht aus, wäre für die Benotung aus deiner Sicht von Vorteil.
Dazu spielt es keine Rolle welche Meinung man dazu hat.
Egal ob man dafür oder dagegen ist.
Tatsache ist das ein Verbot NICHT gegen die Pressefreiheit verstößt.
Ich glaube auch nicht das ihr das wirklich in der Schule diskutiert.
Denn sonst wäre euer Lehrer mit euch mal das Grundgesetz, Freiheitliche Grundrechte und Pressefreiheit durchgegangen.
Da steht nämlich ganz klar: wer seine freiheitlichen Grundrechte nutzt um die Demokratie zu gefährden, verliert diese freiheitlichen Grundrechte.
Was glaubst du wohl warum Pädophilie zeitschriften wie Color Climax inzwischen verboten sind oder auch radikal islamische Zeitschriften die zur Radikalisiung des Islam beitragen. Aber auch Linke Volksverhetzer, rechtsextreme Terror Print Medien oder putins Desinformation Sender wie RT usw.
Sei doch froh das Deutschland endlich mal eine Regierung hat, die nicht nur wegschaut sondern ihre verdammte Pflicht tut und bei Gefahr aktiv wird.
Ich weiß, dir als Linker erscheint das undemokratisch. So ein bisschen verstehe ich eure Sicht.
Aber Demokratie bedeutet halt nicht das man jeden Mist völlig wehrlos hinnehmen muss.
Auch wenn euch das missfällt, wird es weiter Regeln geben die unsere Ordnung aufrecht erhalten. Sprich Alkohol Verbot am Steuer, sex mit Kindern verbieten oder halt gefährliche Medien die Volk und Vaterland schaden, zu prüfen und wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen dann auch zu sanktionieren oder zu verbieten.
Pressefreiheit heißt nicht das man alles unter Missachtung von Recht und Gesetz drucken darf. Sonst würden ja auch Kinderpornografie oder Linke Terror aufrufe unter Pressefreiheit stehen.
gut gesprochen
Vortrag war heut deswegen warst du n bissl zu spät aber echt gut
Zunächst verstößt das Compact-Verbot gegen die Menschen- und Bürgerrechte, welche im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in den sogenannten "Ewigkeitsparagraphen" festgelegt wurden.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) ...
Damit haben wir im Endeffekt bereits alles gesagt.
Anzumerken wäre aber noch, dass in diesem Fall ein Verlag, und seine Gesellschafter nach dem Vereinsrecht verboten wurden - was absolut und gar keinen Sinn ergibt und juristische absolut fehlerhaft ist.
Genau aus diesem Grunde haben auch Vereine wie beispielsweise der ADAC eigene Gesellschaften, um ihre geschäftlichen Aktivitäten gegen die Aktiväten des Vereins abzugrenzen - denn man kann einen Verein nicht wie eine geschäftliche Organisation mit gewinnbringenden Absichten behandeln - und umgekehrt natürlich eben auch nicht.
Sprich: Ohne eine Verschwörungstheorie aufstellen zu müssen, war das Verbot a) grundgesetzwidrig und b) juristisch fehlerhaft und nicht haltbar.
Das selbe Argument hattet ihr auch als es darum ging Kinderpornografie wie seinerzeit Color Climax zu verbieten. Da habt ihr auch das Grundgesetz aus dem Kontext gerissen.
Denn da steht auch:
Wer seine freiheitlichen demokratischen Grundrechte nutzt um die Demokratie zu gefährden, verliert diese freiheitlichen Grundrechte.
Wenn eine linksextreme Zeitschrift Deutschland weit zu Terror aufruft oder zu Mordanschlag anstifter, wird diese Zeitschrift verboten. Wenn eine radikal islamische Zeitschriften hier das Kalifat ausruft, wird sie verboten. Wenn Rechtsextremisten die Freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden, gehört sie verboten.
Ich weis, Linke haben grundsätzlich ein Problem mit Regeln. Wie dem Alkoholverbot (das eurer Aussage nach ja die Deutschen in ihrer Freiheit eingeschränkt), gegen die Anschnallpflicht oder wie im Fall Krumme 13 das ihr der Meinung seid ein Verbot von Kinderpornografie würde die Pressefreiheit verletzen.
Aber diese Regeln gibt es nicht grundlos. Sei doch froh das wir endlich mal eine Regierung haben, die ihren Job macht und um solche Probleme kümmert.
Pressefreiheit bedeutet nicht Straffreiheit. Auch Journalisten müssen sich an Recht und Gesetz halten.
dennoch muss der Staat die Verfassung zu schützen und man darf meinungsfreiheit nicht mit freedom of speech verwechsel denn Hass ist keine Meinug
Stimmt .. das muss der Staat. Das gilt aber AUCH für den Artikel 5 des Grundgesetzes. Er ist verpflichtet, diesesn wortgetreu einzuhalten.
Und der Artikel 5 legt ganz klar dar, dass das Verbot rechtswiedrig ist.
Und zum Thema HASS - entschuldige bitte, aber das Magazin Compact hat in seiner ganzen Existenz noch keine Hass-Botschaften verbreitet - sondern fundierte und sachliche und vor allem gut recherchierte Artikel.
Übirgens gibt es juristisch gesehen den Begriff "Hass" gar nicht - denn es handelt sich hierbei um eine Wertung, welche ausschliesslich auf persönlichen Maßstäben gründet.
,,fundiert und sachlich,,? denkst du dass das Magazin aus spass verboten wurde
Schlecht gealtert wa. Gericht sagt schonmal Verbot aufgehoben. Also ja würde sagen es wurde aus Spaß verboten.
glaubt ihr beide wirklich dass der Dtaat einfach weil er lust hat Zeitungen verbietet?
einigen kann man such wirklich nicht mehr helfen
ich glaube mit Antisemitismus, Volksverhetzung und Fremdenfeindlichkeit sind genug Kriterien erreicht um Artikel 5 Absatz 3( die treue zur lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung ) durchzusetzten