Wann kommt die zensierte Zeitung Compact zurück?

9 Antworten

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Ja ... da das Compact-Magazin aufgrund des Vereinsrechts verboten wurde. Aber der Compact-Verlag etc. waren eine GmbH - ein eingetragenes Wirtschaftsunternehmen. Und das bedeutet: Dieses Unternehmen KANN NICHT NACH VEREINSRECHT behandelt werden.


Geraldianer  27.07.2024, 12:36

Das Vereinsrecht gilt auch für Unternehmen. Im Gesetz steht „Gesellschaften“.

andrea77482  27.07.2024, 12:56

@ Traveller5712

Das warten wir mal in alle Ruhe ab. Denn auch da gibt es Möglichkeiten. Zumindest so wie ich das lese.

verfassungsblog.de: Warum das Compact-Verbot auf Grundlage des Vereinsrechts ergehen konnte

22 July 2024

https://verfassungsblog.de/warum-das-compact-verbot-auf-grundlage-des-vereinsrechts-ergehen-konnte/

und hier noch mehr zur Begründung von dem Verbot

LTO: Nach Vereinsverbot durchs BMI Com­pact klagt vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt

von Dr. Markus Sehl 25.07.2024

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/compact-klage-bverwg-6a424-verbot-verein-klage

Von daher bin ich ziemlich sicher dass Compact vor Gericht eine fette Niederlage einfahren wird und dauerhaft verboten bleibt inklusive Verlag und anderem. Denn das Verbot betrifft auch Nachfolge-Zeitungen und Nachfolgeverlage.

Legion73  27.07.2024, 12:27

Tja offensichtlich schon.

@ cafibone

Die kommt gar nicht zurück, weil sie verboten ist und bleibt! Es geht dabei auch um Terrorverdacht. Denn gegen Robert Habeck wurde gedroht.

t-online: Ermittlung gegen Hausmeister "Compact"-Verbot: Es geht auch um Terrorverdacht

Von Lars Wienand 23.07.2024

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_100454368/compact-terror-ermittlungen-nach-habeck-drohung-von-elsaessers-hausmeister.html

Auch ein "Sommerfest" von diesem Compact wurde inzwischen gerichtlich untersagt!!

ZEIT: Gericht bestätigt Entscheidung: Nach "Compact"-Verbot: Sommerfest darf nicht stattfinden

Aktualisiert am 26. Juli 2024, 18:31 Uhr

https://www.zeit.de/news/2024-07/26/nach-compact-verbot-sommerfest-darf-nicht-stattfinden

Nach dem Verbot eines Sommerfests des rechtsextremen Magazins «Compact» darf auch ein für Samstag geplantes «Sommerfest der Pressefreiheit» nicht am gleichen Ort stattfinden. Das Verwaltungsgericht Halle bestätigte nach eigenen Angaben eine Verbotsverfügung der zuständigen Polizeiinspektion. Die Kammer habe sich der Meinung der Polizei angeschlossen, dass es sich um eine Ersatzveranstaltung des verbotenen «Compact»-Magazins handele, sagte Gerichtspräsident Andreas Pfersich. Gegen das Urteil könne noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden. Das Fest sollte auf dem Rittergut des früheren AfD-Politikers André Poggenburg stattfinden.

Das «Compact»-Magazin wurde vor einer Woche durch das Bundesinnenministerium verboten. Der Verfassungsschutz stuft die Zeitschrift als rechtsextremistisch ein. Damit war auch das für Samstag geplante Sommerfest des Magazins auf dem Rittergut des früheren AfD-Landesvorsitzenden Poggenburg im Burgenlandkreis untersagt worden. Sein Domizil steht schon seit längerem im Fokus der Behörden, weil es als ein Treffpunkt der sogenannten Neuen Rechten gilt. Im Zuge des Verbots gab es auch eine Durchsuchung der Behörden auf dem Rittergut. 

Neues Sommerfest zur gleichen Zeit am gleichen Ort

Zum Sommerfest war unter anderem der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner angekündigt. Nach dem Verbot hatte «Aufbruch Deutschland» als neuer Veranstalter ein «Sommerfest der Pressefreiheit» angekündigt: zur gleichen Zeit und am gleichen Ort, wie die zuvor verbotene Veranstaltung von «Compact». «Aufbruch Deutschland» bezeichnet sich nach eigenen Angaben als bundesweite Interessengemeinschaft. Im Impressum wird Poggenburg als Vertreter aufgeführt.

«Aufbruch Deutschland» bezeichnete die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Halle in einer Mitteilung als «erwartungsgemäß» und sprach von Rechtsbeugung in einer ungeheuerlichen Art und Weise. Man wolle Schadenersatzansprüche prüfen. Bereits angereiste Interessenten sollten nicht zum Rittergut kommen. 

© dpa-infocom, dpa:240726-930-185340/2

Das ist keine Zeitung, sondern ein rechtes Hetzblatt und das wurde auch nicht zensiert, sondern für seine strafbaren Handlungen verboten.

Compact wurde nicht zensiert, sondern vollständig verboten.

Insofern kommt dieses Schwurbel-Blatt das zum undemokratischen Umsturz aufrief auch nicht mehr zurück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjährige Erfahrung in der Parteipolitik und als Reporter

cafibone 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 12:37

Das sind nur Behauptungen …

vanOoijen  27.07.2024, 12:57
@Eisenkrieger

Du weißt ganz genau, dass das aufgrund des Verbotes niemand mehr kann.

Nur soviel:

Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen", im Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von "Compact". Am 3. Oktober 2023 fabulierte er auf einer Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke". Um die Souveränität gegen Polen zu verteidigen, könne man gemischte "deutsch-russische Bataillone" an der Grenze stationieren.
Eisenkrieger  28.07.2024, 11:51
@vanOoijen Erwartbar

Du hast also keinerlei Belege für deine Behauptung und damit bist du nicht allein: die Innenministerin hat nämlich ebenfalls keine Belege. Sie hat aber, das zeigen ihre Äußerungen und Handlungen, eine tief verinnerlichte, antidemokratische Haltung. Und je weiter die Macht der SPD erodiert, desto heftiger wird sie die Kritiker bekämpfen. Compact war nur der Anfang, der Testballon wie beim Volk ein offener Angriff auf die Pressefreiheit ankommt.

Du weißt ganz genau, dass das aufgrund des Verbotes niemand mehr kann.

Gerichte haben es jedenfalls nicht, in 14 Jahren seit das Blatt erscheint kein einziges Urteil gegen die Macher.

Chefredakteur Elsässer erging sich in den vergangenen Jahren wiederholt in Umsturzforderungen: "Wir wollen einfach das Regime stürzen"

Einmal ganz davon abgesehen, dass man eine Regierung auch durch Wahlen stürzen kann, ist die Benennung als Regime weder verfassungsfeindlich, noch illegal. Es ist sehr harte Kritik, die man natürlich ablehnen kann.

Oder stand im Keller schon der Tiger aufgetankt und aufmunitionisiert bereit für den großen Tag? Meines Wissens können Bürostühle nur schwer als Waffen im großen Umsturz eingesetzt werden.

Unterschied zu anderen Medien sei dies das Ziel von "Compact"

Das ist eine Behauptung und wie ich oben angeführt habe, ist die Auslegung eines gewalttätigen Putsch schon sehr gewagt. Es gibt in Deutschland hingegen einige Medien, die das System abschaffen wollen, überwinden, wie sie es nennen.

Veranstaltung in Gera, im Osten einen "eigenen Staat namens DDR" wieder aufzurichten: "Wir haben doch einen Reichskanzler in Gestalt von Björn Höcke". ....

Das so eine Aussage nicht ernst gemeint ist, sollte eigentlich ein Blinder mit nem Krückstock sehen. Umso perfider, das mit zum Anlass zu nehmen die Pressefreiheit abzuschaffen.

Fazit:

Die Begründungen unserer antidemokratischen Regierung sind so dermaßen hanebüchen, aufgeblasen und albern, dass es einem kalt den Rücken herunterläuft. Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit und letztlich die Abschaffung derselben. Das ist ein Angriff auf unsere Demokratie!

Um das zu erkennen muss man das Compact-Magazin wirklich nicht mögen, aber man muss die Demokratie lieben!

andrea77482  27.07.2024, 12:58

@ van Ooijen

Exakt genauso ist es. Dieses Teil wird nicht zurückkommen.

Welches andere Rechtsmittel soll es geben können? Und warum? Wenn es Deiner Meinung nach verkehrt ist.

Und regimkritisch und verfassungsfeindlich sind ein nicht unerheblicher Unterschied.